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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0105BB
Wochenendhäuser im Baurecht
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen an Wochenendhäuser, Datschen und Dauercamper
Jörg Finkeldei, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Heidrun Panning, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
17.10.2024
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Datschen wie in Brandenburg, nämlich etwa 100.000.
Grundsätzlich gilt: Das Dauerwohnen in Wochenendhäusern war und ist nicht zulässig; das galt auch schon vor 1990. Doch viele ältere Besitzer sind schon zu DDR-Zeiten oder während der Wendezeit in die Datsche umgezogen. Und in den letzten Jahren kommt noch hinzu, dass immer mehr Menschen wegen erhöhter Wohnungsmieten ihre Wochenendhäuser oder Campingwagen zu dauerhaften Wohnzwecken umfunktionieren.
Vor diesem Hintergrund sollen im Seminar u. a. folgende für die baubehördliche Verwaltungspraxis wichtige Themen behandelt werden:
• Aktuelle Rechtslage im Land Brandenburg,
• Pflichten der Bauaufsichtsbehörden
• Steuerungsmöglichkeiten durch das BauGB,
• bauliche Veränderungen und Fragen des Bestandsschutzes,
• Anforderungen an die verkehrliche Erschließung und an die Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und
• die eventuelle Ermöglichung des Dauerwohnens.
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referent(inn)en weiterleiten werden.
Seminarinhalte:
Begriffsbestimmungen, Abgrenzungen und Durchmischungen
Wochenendhäuser (§ 10 BauNVO)
Ferienhäuser (§ 10 BauNVO)
Campingplatzgebiete (§ 10 BauNVO)
Wochenendhausplätze (§ 1 BbgCWPV)
Kleingartensiedlungen (§ 1 BKleingG)
Planungsrechtliche Zulässigkeit von Wochenendhausgebieten
§ 30 BauGB / § 34 BauGB / § 35 BauGB
Umnutzung von Wochenendhäusern im Außenbereich nach § 35 BauGB
Umnutzung von Wochenendhäusern im Innenbereich nach § 34 BauGB
Zulässigkeit der Bestandsfestschreibung von Wochenendhäusern oder deren Umnutzung zum Wohnen durch Bebauungspläne nach § 30 BauGB
Zulässigkeit der Umnutzung von Wochenendhäusern durch Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB
Erfordernis einer gesicherten Erschließung
Faktische Wochenendhausgebiete § 34 Abs. 2 BauGB
Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten und ihre Grenzen
Bebauungsplan
Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB
Außenbereichsatzungen
Ziele der Raumordnung
Natur- und Landschaftsschutz
Bauordnungsrecht
Anwendbarkeit der Brandenburgischen Bauordnung
Schutzziele
Genehmigungspflichtige Vorhaben
Zuständige Genehmigungsbehörde
Bestandsschutz und bauliche Änderungen
Genehmigungsfreie Vorhaben
Pflichten trotz Genehmigungsfreistellung
Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung
Anwendungsbereich
Schutzziele
Inhalt
Stellplätze für Wohnmobile
Dauerhaftes Wohnen in Wochenendhäusern oder Campingeinrichtungen
Erlass der Obersten Bauaufsicht aus dem Jahr 2005
Zulässigkeit der Umnutzung
Bauen im Landschaftsschutzgebiet
Genehmigungspflichtige Vorhaben
Zuständige Behörde
Befreiungen
Rechtsprechung und Einzelfälle aus dem Kreis der Teilnehmer
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg
Einzelfälle – Beispiele aus dem Kreis der Teilnehmer(innen)
Referent(inn)en:
Herr Jörg Finkeldei
, Ministerialrat, Leiter des Referats Städtebaurecht, Wohnen im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Frau Heidrun Panning
, Oberste Bauaufsicht, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0105BB
Seminarthema:
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen an Wochenendhäuser, Datschen und Dauercamper
Termin:
17.10.2024; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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