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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0098BB
Bauplanungsrecht
Artenschutz im Bebauungsplanverfahren
Dr. Jens Wahlhäuser, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt
Daniel Hochgürtel, Diplom-Landschaftsökologe, Bosch & Partner GmbH, Hannover
Klaus Müller-Pfannenstiel, Diplom-Ingenieur bdla, Bosch & Partner GmbH, Herne
18.03.2024
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Der Artenschutz ist bei der planerischen Abwägung der Gemeinde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens unbedingt zu berücksichtigen. Ein Bebauungsplan, der nur unter Verletzung artenschutzrechtlicher Vorschriften vollzogen werden kann, ist nichtig.
Allerdings ist die praktische Anwendung des Naturschutzrechts mit seinen europarechtlich geprägten bundes- und landesgesetzlichen Regelungen, den vielfältigen verschiedenen Schutzsystemen und -kategorien sowie der dynamischen Rechtslage in der Verwaltungsarbeit oftmals schwierig.
Im Seminar soll auch mit Hilfe von Fallbeispielen aufgezeigt werden, wie in den einzelnen Abschnitten des Bebauungsplanverfahrens die zur Verfügung stehenden rechtlichen und fachlichen Instrumente frühzeitig und angemessen eingesetzt werden können.
Wenn dadurch Verzögerungen des Verfahrens reduziert und gleichzeitig erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Arten vermieden oder verringert werden können, profitieren sowohl die beteiligten Akteure als auch die Natur.
Seminarinhalte:
1. Seminarhälfte
: Herr Dr. Wahlhäuser
Allgemeiner Überblick über die Prüfung der Belange von Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung
Bedeutung des Artenschutzes im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
: Abgrenzung zur vorbereitenden Bauleitplanung, zum bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren und zu Fachplanungen
Überblick über die rechtlich relevanten Regelungen des besonderen Artenschutzes
Die einzelnen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (Tötungsverbot, Störungsverbot, Verbot der Zerstörung bzw. Beschädigung)
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen bei Prüfung der einzelnen Zugriffsverbote
Privilegierung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG
Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG (Ausnahmegrund und Alternativenprüfung) Verschlechterungsverbot
Befreiung nach § 62 Abs. 7 BNatSchG
2. Seminarhälfte
: Herr Hochgürtel / Herr Müller-Pfannenstiel
Artenschutzprüfungen in Plan- und Genehmigungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB)
Checklisten und Arbeitshilfen für die behördliche Prüfung des Artenschutzfachbeitrages
Fallbeispiele aus der Planungspraxis
Referent(inn)en:
Herr Daniel Hochgürtel
, Diplom-Landschaftsökologe, Bosch & Partner GmbH (Umwelt- und Landschaftsplanung, Umweltforschung), Hannover
Herr Klaus Müller-Pfannenstiel
, Diplom-Ingenieur bdla, Geschäftsführer Bosch & Partner GmbH (Umwelt- und Landschaftsplanung, Umweltforschung), Herne
Herr Dr. Jens Wahlhäuser
, Regierungsdirektor, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt; Mitautor u. a. der BauGBKommentare „Schrödter (Hrsg.)“ und „Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger“; Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0098BB
Seminarthema:
Artenschutz im Bebauungsplanverfahren
Termin:
18.03.2024, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Gebäude der KVBB: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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