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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0090BB

Baulasten
Baulasten als Voraussetzung für Grundstücksteilungen und die Genehmigung von Bauvorhaben

Heidrun Panning, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
02.03.2023

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Die Baulast ist im Land Brandenburg mit der Novelle der Bauordnung am 1. Juli 2016 in § 84 wieder eingeführt worden. Die bis zu ihrer Ablösung durch das Instrument der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Jahr 1994 bestellten Baulasten gelten nach wie vor.

Eine Baulast ruht als öffentliche Last auf einem Grundstück. Grundstückseigentümer(innen) können diese Last freiwillig übernehmen. Durch die Belastung des einen Grundstücks wird ein anderes begünstigt. Die Begünstigung ermöglicht die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens oder die Auflösung eines Nutzungskonflikts aus dem Bauplanungsrecht.

Folgende Punkte der verwaltungspraktischen Anwendung von Baulasten sollen im Seminar erörtert werden:
  • Sinn und Zweck von Baulasten
  • Typische Baulasten – Vorstellung von Baulastarten
  • Individualität von Baulasten
  • Aktuelle Rechtslage im Land Brandenburg
    • Grundlegende rechtliche Anforderungen an Eintragung und Inhalt einer Baulast
    • Änderung und Löschung von Baulasten
    • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bei berechtigtem Interesse
  • Besondere Aspekte in Liegenschaftsteilungsverfahren - Verwaltungsvorschrift zur Ausführung von § 7 Absatz 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Einzelfälle – Beispiele zu typischen Baulasten zur Beseitigung von Genehmigungshindernissen im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden.


Seminarinhalte:
  • § 84 BbgBO - Baulasten
    Verwaltungsvorschrift zu § 84 BbgBO vom August 2019
    • Vollzug von § 84 BbgBO
    • Zuständige Behörde
    • Bestellung einer Baulast
    • Einrichtung und Führung des Baulastenverzeichnisses
    • Anspruch auf Auskunftserteilung aus dem Baulastenverzeichnis
    • Untergang/Löschung von Baulasten
  • § 7 BbgBO - Baulasten und Grundstücksteilungen
    Verwaltungsvorschrift zu § 7 BbgBO vom August 2022
    • Voraussetzungen für Grundstücksteilungen gemäß § 7 BbgBO
    • Hinderungsgründe für Grundstücksteilungen
    • Normen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts mit besonderer Relevanz für bebaute Liegenschaften in Teilungsverfahren
    • Abweichungen und Befreiungen in teilungsvorbereitenden Liegenschaftsvermessungsverfahren
  • Baulasten als notwendiger Bestandteil einer Baugenehmigung - Fallbeispiele
    • Anwendungsfälle von § 84 BbgBO – Baulastarten – allgemeine Darstellung
    • Verhältnis der Baulast zu anderen privatrechtlichen Sicherungen
    • Fallbeispiele zu verschiedenen Baulastarten
    • Flurbereinigung und Baulasten

Referent(inn)en:

Frau Heidrun Panning, Oberste Bauaufsicht, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0090BB

Seminarthema: Baulasten als Voraussetzung für Grundstücksteilungen und die Genehmigung von Bauvorhaben

Termin: 02.03.2023; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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