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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0090BB
Baulasten
Baulasten als Voraussetzung für Grundstücksteilungen und die Genehmigung von Bauvorhaben
Heidrun Panning, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
02.03.2023
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Die Baulast ist im Land Brandenburg mit der Novelle der Bauordnung am 1. Juli 2016 in § 84 wieder eingeführt worden. Die bis zu ihrer Ablösung durch das Instrument der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Jahr 1994 bestellten Baulasten gelten nach wie vor.
Eine Baulast ruht als öffentliche Last auf einem Grundstück. Grundstückseigentümer(innen) können diese Last freiwillig übernehmen. Durch die Belastung des einen Grundstücks wird ein anderes begünstigt. Die Begünstigung ermöglicht die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens oder die Auflösung eines Nutzungskonflikts aus dem Bauplanungsrecht.
Folgende Punkte der verwaltungspraktischen Anwendung von Baulasten sollen im Seminar erörtert werden:
Sinn und Zweck von Baulasten
Typische Baulasten – Vorstellung von Baulastarten
Individualität von Baulasten
Aktuelle Rechtslage im Land Brandenburg
Grundlegende rechtliche Anforderungen an Eintragung und Inhalt einer Baulast
Änderung und Löschung von Baulasten
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bei berechtigtem Interesse
Besondere Aspekte in Liegenschaftsteilungsverfahren - Verwaltungsvorschrift zur Ausführung von § 7 Absatz 2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Einzelfälle – Beispiele zu typischen Baulasten zur Beseitigung von Genehmigungshindernissen im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden.
Seminarinhalte:
§ 84 BbgBO - Baulasten
Verwaltungsvorschrift zu § 84 BbgBO vom August 2019
Vollzug von § 84 BbgBO
Zuständige Behörde
Bestellung einer Baulast
Einrichtung und Führung des Baulastenverzeichnisses
Anspruch auf Auskunftserteilung aus dem Baulastenverzeichnis
Untergang/Löschung von Baulasten
§ 7 BbgBO - Baulasten und Grundstücksteilungen
Verwaltungsvorschrift zu § 7 BbgBO vom August 2022
Voraussetzungen für Grundstücksteilungen gemäß § 7 BbgBO
Hinderungsgründe für Grundstücksteilungen
Normen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts mit besonderer Relevanz für bebaute Liegenschaften in Teilungsverfahren
Abweichungen und Befreiungen in teilungsvorbereitenden Liegenschaftsvermessungsverfahren
Baulasten als notwendiger Bestandteil einer Baugenehmigung - Fallbeispiele
Anwendungsfälle von § 84 BbgBO – Baulastarten – allgemeine Darstellung
Verhältnis der Baulast zu anderen privatrechtlichen Sicherungen
Fallbeispiele zu verschiedenen Baulastarten
Flurbereinigung und Baulasten
Referent(inn)en:
Frau Heidrun Panning
, Oberste Bauaufsicht, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
292,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
112,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
362,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0090BB
Seminarthema:
Baulasten als Voraussetzung für Grundstücksteilungen und die Genehmigung von Bauvorhaben
Termin:
02.03.2023; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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