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Seminardetails
Seminardetails:

SimulcumSeminar®

0081BB

Flächennutzungs-
planung
Flächennutzungspläne: Aufstellung und Änderungen/ Berichtigungen im Land Brandenburg

Jörg Finkeldei, Ministerialrat, MIL, Land Brandenburg
Thomas Jansen, Dipl.-Ing., Architekt für Stadtplanung BA
Teil 1:
16.06. - 30.06.2022

Teil 2:
30.06.2022 14:15 Uhr
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Nach § 5 Abs. 1 BauGB muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“

Die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung bestimmt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und dient als Leitlinie für die Verteilung von verschiedenen Nutzungsansprüchen. Im Unterschied zum Bebauungsplan hat der Flächennutzungsplan für die Bürger(innen) außerhalb der Verwaltung keine unmittelbare Rechtswirksamkeit.

Neue städtebauliche Leitbilder, geänderte Bestimmungen im Außenbereich, zusätzliche Anforderungen infolge des Klimawandels u. a. können die Änderung oder Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans erforderlich machen.

Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung eines Flächennutzungsplans und die materiellen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Flächennutzungsplan behandelt.


Seminarinhalte:

Aufstellung des Flächennutzungsplanes - § 5 BauGB
  • Erforderlichkeit der Planaufstellung
  • Gesamtes Gemeindegebiet umfassendes Plankonzept, umfassende Konfliktlösung
  • Maßstab / Darstellungstiefe / „Briefmarken“, Probleme im Maßstab 1:5.000 / 1:10.000 / 1:20.000, große Gemeinden bei der Ausgabe/Plot
  • Generalisierung
  • Planwille und Planungskonzept der Kommunen
  • Raumordnung LEP HR
  • Bindungswirkung
  • Darstellung Bauflächen und Baugebiete, Konflikte benennen
  • MI ≠ GE + WA („Etikettenschwindel“)
  • Zuordnung Kompensationsflächen
  • Nachrichtliche Übernahmen, z.B. Stromtrassen, LSG, WEG der Regionalplanung (?)
  • Kennzeichnungen
  • Von der Darstellung ausnehmen
  • Städtebauliches Konzept unbeeinträchtigt (?)
  • Umweltbericht / Artenschutz
  • Ergänzende Gutachten und Konzepte - Schall, Verkehr (?)
  • Beteiligung
Übergemeindliche FNP
  • § 203 BauGB - abweichende Zuständigkeiten
    • Rechtsverordnung der Landesregierung
    • FNP auf Amtsebene
  • § 204 BauGB - gemeinsamer FNP und Fortbestehen wirksamer FNP
  • § 205 BauGB - FNP eines Planungsverbandes
Sachlicher Teilflächennutzungsplan
  • § 5 Abs. 2b i. V. m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 - 6 BauGB
    • Anforderung "Wustermark-Urteil"
    • Artenschutz
  • Nr. 2 - Gartenbau
  • Nr. 3 - Öffentliche Versorgung und gewerbliche Betriebe
  • Nr. 4 - Besondere Anforderungen an die Umgebung, außer Stallanlagen (nicht Nr. 1) und nicht UVP-pflichtig; Brecheranlagen (?)
  • Nr. 5 - Wind und Wasser, gleicher Kriteriensatz wie RPGen (?)
  • Nr. 6 - Biomassekraftwerke (außer Hof mit Biomasse ≤ 2,3 Mio cbm, Biogas/a bzw. Feuerwärmeleistung ≤ 2 MW)
  • (Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (?), künftige Privilegierung)
Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Einzelverfahren
  • Sammeländerung
  • "135. Änderung" (?)
  • 15 / III / 2022 (Änderungsbereich Nr. 15, 3. Änderung FNP Gemeinde xy, 2022)
Aufhebung des Flächennutzungsplanes - § 1 Abs. 8 BauGB

Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung
  • § 13a und § 13b BauGB (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
  • Städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigen
  • Kein eigenes Verfahren
  • Keine Genehmigung der Anpassung des FNP
  • Öffentliche Bekanntmachung der Korrektur FNP mit Bebauungsplan
"How To Do" (Aufstellung und Änderung und Korrektur)
  • Jeweils eigene Urkunde mit Verfahrensvermerken und Ausfertigung Arbeitsexemplare mit "Aufklebern"
FNP zusammenführen (ehem. selbstständige Gemeinden)
  • Maßstab
  • Darstellungstiefe
  • Aktualität der Plankonzepte
FNP ergänzen
  • Von der Darstellung ausgenommene Flächen
  • Ehem. selbstständige Gemeinden
FNP zusammenführen und ergänzen, jeweils kritisch prüfen:
  • Sinnhaftigkeit und Aktualität des städtebaulichen Konzeptes
  • Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung
  • Vereinbarkeit mit anderen Maßgaben (Immissionsschutz, LSG ...)
Kombination / Ergänzung / Zusammenführung des FNP mit der Änderung von Darstellungen und z. B. Anpassung oder Ergänzung oder nachrichtliche Übernahmen (z. B. HQ 100)

Finanzierbarkeit FNP


Referent(inn)en:

Herr Jörg Finkeldei, Ministerialrat, Leiter des Referats Städtebaurecht, Wohnen im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

Herr Thomas Jansen, Dipl.-Ing. Raumplaner, freischaffender Architekt für Stadtplanung BA, Inhaber des Büros: Thomas Jansen • Ortsplanung, Heiligengrabe

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Teilnahmebescheinigung und gedruckte Seminarunterlagen per Post; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Freischaltung des Videos und Erhalt des Zugangscodes.

242,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
112,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
322,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum SimulcumSeminar®:

Kennziffer: 0081BB

Seminarthema: Flächennutzungspläne: Aufstellung und Änderungen/ Berichtigungen im Land Brandenburg

Termine: Teil 1 - Video ist auf der Webseite: 16.06. - 30.06.2022
      Teil 2 - Online-Konferenz (ca. 1 Stunde): 30.06.2022, 14:15 Uhr

Anmeldefrist bis: 31.05.2022

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist (siehe oben) möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin (Beginn der Video-Freischaltung) anmelden, sofern es dann noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 2 Wochen vor dem gebuchten Seminartermin (Beginn der Video-Freischaltung) Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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