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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0075BB

Verkehrssicherung bei Bäumen
Baumkontrollen durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht (mit Berücksichtigung der aktualisierten FLL-Baumkontrollrichtlinie 2020)

Reinhold Janssen, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
17.06.2021

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Personenschäden und sogar Todesfälle, verursacht durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume auf Straßen, haben in den letzten Jahren viele Fragen nach dem verantwortlichen Einsatz von Mitarbeiter(innen) in der Baumkontrolle aufgeworfen.

Welche Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind für die Baumkontrolle maßgeblich? Welche typischen Schäden können die Verkehrssicherheit gefährden? Welche Bedeutung haben Verwaltungs- und FLL-Richtlinien? Welche Verantwortlichkeiten liegen bei den beauftragten Mitarbeiter(inne)n bzw. ihren Vorgesetzten?

Im Seminar sollen zu diesen und weiteren Fragen hilfreiche Antworten für die Praxis der Baumkontrolle gegeben werden.


Seminarinhalte:
  • Warum müssen Baumkontrollen durchgeführt werden?
    • Begriff der Verkehrssicherungspflicht
    • Allgemeine Rechtsgrundlagen: § 823 BGB, § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG
    • Differenzierung zwischen zivilrechtlicher und hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung
      • Bedeutung für die Abstimmung mit anderen Behörden
      • Bedeutung für die Mitarbeiter(innen)
    • Entwicklung der Anforderungen der Rechtsprechung
    • Entstehung der FLL-Richtlinie im Jahr 2004 und ihre weitere Entwicklung bis zum Jahr 2020
    • Entstehung weiterer Verwaltungsvorschriften in Ländern und Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Leitfaden des BMVI zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundeswasserstraßen (2009, 2013, 2020)
  • Wo und wie müssen Baumkontrollen durchgeführt werden?
    • An gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen: Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, kommunale Straßen etc.
    • Nicht im Wald (§ 14 BWaldG)
    • Nicht in der freien Landschaft (§§ 59, 60 BNatSchG) an nicht gewidmeten Straßen und Wegen
    • Kann und muss der Verkehrssicherungspflichtige garantieren, dass keine Schäden entstehen?
    • Optische Kontrolle: Sichtkontrolle im Wege einer schreitenden Kontrolle vom Boden aus
    • Eingehende Untersuchungen? Einsatz von Resistographen? Ggfs. durch wen?
    • Gibt es besondere Anforderungen für bestimmte Baumarten, für bestimmte Orte, beispielsweise Parkplätze etc.?
    • Dokumentation der Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen
    • Veranlassung und Dokumentation der Maßnahmen, die bei der Baumkontrolle als notwendig angesehen wurden
  • Welche Rechtsfolgen können sich für Mitarbeiter(innen) und Vorgesetzte ergeben?
    • Haftung der Mitarbeiter(innen) gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber (Regress) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
    • Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verstoß gegen Vorschriften des Naturschutzrechts)
    • Verantwortlichkeit für Straftaten (insbesondere: Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
    • Organisationsverschulden und Haftung von verantwortlichen Vorgesetzten
  • Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen im Überblick
    • Für die Verkehrssicherungspflicht relevante Versagensarten: Bruchsicherheit, Stamm, Kronenansatz, Hauptkronenstrukturen, Nebenäste, Totholz, Standsicherheit
    • Ursachen für eine eingeschränkte Verkehrssicherheit: Nicht fachgerechte Pflanzung, schlechte Baumschulqualität, Standort, Boden, Stammschutz, Pflege
    • Nicht fachgerechte Baumpflege: Fehler Schnittführung, Kronenerziehung
    • Organisationsfehler: Zeitpunkt der Durchführung von Maßnahmen (Lichtraumprofil, Erziehung, Aufastungen)
    • Beschädigung von Bäumen: Anfahrschäden, Schädigung durch Baumaßnahmen, Standortschädigung, Kontaktschäden, Mähschäden, weitere Zivilisationsschäden
  • Anforderungen an die Durchführung der Baumkontrolle
    • Wichtige Aktualisierungen der "FLL-Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ (3. Ausgabe 2020)
    • Umsetzung der FLL-Baumkontrollrichtlinie: Baumbestand und Baumkataster, die Erstkontrolle, die Regelkontrolle, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme, Regel-Kontrollintervalle
    • Relevante Schadsymptome bei der Sichtkontrolle
    • Grenzen der Regelkontrolle, Einschaltung eines Sachverständigen

Referent(inn)en:

Herr Reinhold Janssen, Leiter der Unterabteilung Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; Mitautor des Leitfadens zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundeswasserstraßen; langjähriger Dozent in der Aus- und Fortbildung u. a. von Baumkontrolleuren und leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0075BB

Seminarthema: Baumkontrollen durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht (mit Berücksichtigung der aktualisierten FLL-Baumkontrollrichtlinie 2020)

Termin: 17.06.2021; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

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