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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0064NW
Bauplanungsrecht
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und neue Anwendungsmöglichkeiten digitaler Planungswerkzeuge
Dipl.-Ing. Ken Gericke, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung, Landeshauptstadt Magdeburg
Dr. Jens Wahlhäuser, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt
06.11.2024
Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Das „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ist am 7. Juli 2023 in Kraft getreten. (Mit Ausnahme der Änderungen zu § 245e BauGB „Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“, die erst am 6. Januar 2024 in Kraft getreten sind.)
Die Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen das Bauen in Deutschland beschleunigen. Wichtige rechtliche Änderungen in diesem Zusammenhang sind u. a.:
Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt.
Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft.
Digitale Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Veröffentlichung des Planentwurfs, des Entwurfs des Umweltberichts und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet wird die Regel; ergänzend sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Ausgehend von den rechtlichen Voraussetzungen wird für eine erfolgreiche Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens der vermehrte Einsatz digitaler Instrumente in der Planungspraxis unverzichtbar sein. Daher soll im zweiten Teil des Seminars mit Hilfe von einführenden Erläuterungen, Praxisbeispielen und Erfahrungsberichten insbesondere über die folgenden Technologien informiert werden:
XPlanung als Standard für digitale Stadt- und Raumplanung: Der IT-Planungsrat hat bereits am 05.10.2017 die verbindliche Einführung des Standards XPlanung bei IT-Verfahren, die bei der Bearbeitung von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen, beschlossen.
Die durchgängige Digitalisierung aller planungs- und realisierungsrelevanten Bauwerksinformationen als virtuelles Bauwerksmodell wird mit Building Information Modeling (BIM) umschrieben. Das BIM-Portal des Bundes ist am 11.10.2022 freigeschaltet worden.
Seminarinhalte:
Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 und 4 BauGB
Vorstellung der Neufassung des § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung aktueller, weiterhin zu beachtender Rechtsprechung zur Vorgängerregelung, wie z.B. zur Bekanntmachung umweltbezogener Informationen bzw. zu datenschutzrechtlichen Fragen
Vorstellung der Neufassung des § 4 BauGB
Anwendungshinweise für die Praxis
Straffung des Beteiligungsverfahrens nach § 4a BauGB
Rückblick: Beispiele aus der Rechtsprechung für Fallkonstellationen, in denen ausnahmsweise auf eine erneute Beteiligung verzichtet werden konnte bzw. eine erneute Beteiligung für zwingend erforderlich gehalten wurde
Vorstellung der Neuregelung des § 4a Abs. 3 BauGB
Anwendungshinweise für die Praxis
Einführung in die digitale Transformation im Planungs- und Bauwesen
E-Government
Allgemein Rechtsgrundlagen (GG, BauGB, OZG, DSGVO etc.)
Allgemeine Prozessanalyse (Föderales Informationsmanagement – FIM etc.)
Vorteile des digitalen Planen und Bauens
XPlanung, XBau und BIM: Grundlagen und Anwendungsfelder
Nahtlose Zusammenarbeit und effizientere Prozesse durch digitale Lösungen und Plattformen
Optimierung von Informationsflüssen und Datenmanagement
Praxisnahe Beispiele für XPlanung und XBau in der Verwaltung
BIM in der Planung und Umsetzung von Bauprojekten
BIM-Portal des Bundes
Blick in die Zukunft: Wie die digitale Entwicklung die Verwaltung und Planung verändern wird.
Erhöhung der Qualitätsstandards durch digitale Lösungen
Effektive Projektplanung unter Einsatz digitaler Tools
Strategien zur Integration digitaler Lösungen in bestehende Abläufe
Ausblick auf anstehende Änderungen hinsichtlich der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren durch die BauGB-Novelle (Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung), deren In-Kraft-Treten für Februar 2025 vorgesehen ist.
Referent(inn)en:
Herr Dipl.-Ing. Ken Gericke
, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung, Landeshauptstadt Magdeburg; bis Juli 2024 stellv. Leitung des Referats „DK 24 - Digitalisierung des Bauwesens“ im Bundesministerium für Digitales und Verkehr; langjähriger Dozent in Seminaren am Institut für Städtebau Berlin u. a. zu Umweltrecht und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Herr Dr. Jens Wahlhäuser
, Regierungsdirektor, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt; Mitautor u. a. der BauGB Kommentare „Schrödter (Hrsg.)“ und „Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger“; Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0064NW
Seminarthema:
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und neue Anwendungsmöglichkeiten digitaler Planungswerkzeuge
Termin:
06.11.2024; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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