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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0062NW

Kommunale Wärmeplanung
Rechtliche Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung, insbesondere das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Dr. Jens Wahlhäuser, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt
08.04.2024

Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten.

Das WPG verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen.

In dem Gesetz und seinen Anlagen sind nicht nur allgemeine Ziele und Pflichten formuliert, u. a. bis zum Jahr 2030 im bundesweiten Mittel die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen, sondern auch zahlreiche Festlegungen zur Durchführung der Wärmeplanung. Dies betrifft die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Netzbetreiber, die Datenerhebung, die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie bis hin zur Darstellungsform des Wärmeplans u. v. a. m.

In Anlehnung an das geflügelte Wort „ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“ kann das Seminarziel formuliert werden: Der Blick auf die umfänglichen rechtlichen Vorgaben erleichtert die Wärmeplanung in der kommunalen Praxis.


Seminarinhalte:
  • Wärmeplanung:
    • Allgemeine Zielsetzungen und Anforderungen
    • Gesetzliche Definitionen
    • Landesgesetzliche Umsetzung
    • Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz und der Pflicht zum Einbau klimafreundlicher Heizungen in Bestandsgebäuden
  • Aufstellung von Wärmeplänen
    • Ablauf und einzelne Verfahrensschritte, Zuständigkeiten
    • Datenerhebung
    • Auskunfts- und Informationspflichten
    • Beteiligungen
    • Beschlussfassung
    • Bekanntmachung
  • Inhalte von Wärmeplänen
    • Wärmnetzgebiete
    • Prüfgebiete
    • Wasserstoffnetzgebiete
  • Bindungswirkung der Wärmeplanung
    • Rechtsnatur von Wärmeplänen und Bindungswirkung
    • Auswirkungen für anderen Planungen
    • Umsetzung von Wärmeplänen
  • Anforderungen an Wärmenetze
  • Finanzielle Unterstützung; Beratung der Kommunen

Referent(inn)en:

Herr Dr. Jens Wahlhäuser, Regierungsdirektor, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt; Mitautor u. a. der BauGB- Kommentare „Schrödter (Hrsg.)“ und „Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger“; Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0062NW

Seminarthema: Rechtliche Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung, insbesondere das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Termin: 08.04.2024; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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