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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0062BB
Verwaltungs- prozessrecht
Die Kommune im baurechtlichen Prozess vor dem Verwaltungsgericht
Dr. Hubertus Schulte Beerbühl, Richter am VG Münster a. D.
29.10.2020
(ursprünglich:
07.05.2020)
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Baurechtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht spielen in der behördlichen Praxis eine große Rolle, weil inzwischen viele Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Für eine erfolgreiche Prozessführung ist neben der Kenntnis des Sachverhalts sowie des einschlägigen materiellen Rechts auch die Kenntnis und sichere Beherrschung des maßgeblichen Prozessrechts unabdingbar.
Entsprechend wichtig sind für die damit befassten Verwaltungsmitarbeiter(innen) prozessuale Kenntnisse – ggf. auch für die kompetente Zusammenarbeit mit den von der Kommune beauftragten Anwälten.
Doch der Verwaltungsprozess stellt Juristen wie auch Nichtjuristen vor viele Fragen:
Wie läuft typischerweise ein Verwaltungsprozess ab
Welche prozessualen Möglichkeiten gibt es, um die eigene Position in einem Bauprozess vor dem Verwaltungsgericht zu verteidigen?
Wie verhält man sich klug in einem Verfahren, in dem von einem Dritten eine Genehmigung angegriffen wird, die einem anderen erteilt wurde?
Wie wehrt man unberechtigte Angriffe erfolgreich ab und welche Wege sind die günstigsten, wenn man erkennt, dass die Angriffe vom Gericht als berechtigt angesehen werden?
Diese und weitere typische Situationen werden im Seminar besprochen. Der erfahrene Referent erläutert Ihnen, welche Besonderheiten sich im baurechtlichen Verwaltungsprozess ergeben können und wie Sie damit umgehen können.
Das Seminar richtet sich sowohl an Mitarbeiter(innen) der Kommunalverwaltungen, die sich auf zukünftige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten vorbereiten wollen, als auch - zur Vertiefung und Aktualisierung vorhandener Kenntnisse - an diejenigen, die schon Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben.
Seminarinhalte:
Die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Erweiterung des eigenen Rechtskreises
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung/eines Vorbescheides
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten
Vorläufiger Rechtsschutz
Rechtsschutz gegen den Eingriff in den eigenen Rechtskreis
Rechtsschutz gegen eine Bauordnungsverfügung
Vorläufiger Rechtsschutz
Drittanfechtung einer Baugenehmigung/eines Vorbescheides
Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Zulassung
Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
Normenkontrollklage
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
Inzidentkontrolle von Bauleitplänen
Besondere Fragestellungen im Verwaltungsprozess
Beiladung
Kostentragung und -verteilung
Aufklärung der Sach- und Rechtslage
Rechtsnachfolge
Gestaltungsmöglichkeiten im laufenden Verfahren
Referent(inn)en:
Herr Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
ist Richter a. D. einer für Baurecht zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichtes Münster, Autor des Fachbuchs „Öffentliches Baunachbarrecht“, 2017 (NomosVerlag) und Mitautor des Praxishandbuchs „Baurecht NRW“, 5. Auflage 2018 (Nomos-Verlag), sowie langjähriger Dozent für verschiedene Institutionen
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
292,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
112,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
362,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0062BB
Seminarthema:
Die Kommune im baurechtlichen Prozess vor dem Verwaltungsgericht
Termin:
29.10.2020; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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