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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0052BB

Hochwasserschutz
Hochwasserschutz in der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Einzelbauvorhaben; insbesondere Hochwasserschutzgesetz II

Dipl.-Ing. Ken Gericke, MIL, Land Brandenburg
Axel Loger, Ministerialrat, MLUL, Land Brandenburg
07.08.2019

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) ist in allen Teilen seit dem 05.01.2018 in Kraft.

Auch mit Blick auf den Klimawandel und die Zunahme von Starkregenereignissen soll das neue Gesetz die Hochwasservorsorge und den Hochwasserschutz verbessern. Hierzu wurden u. a. die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. In Hochwasser-Risikogebieten können sie Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen. Gegebenenfalls sind auch bestehende Bebauungspläne, die für hochwassergefährdete Gebiete eine bauliche Nutzung vorsehen, zu überprüfen bzw. zu ändern.

Vor diesem Hintergrund soll im Seminar herausgearbeitet werden, wie in der kommunalen Praxis die rechtlichen Regelungen zum Hochwasserschutz bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Genehmigung von Einzelbauvorhaben zu berücksichtigen sind.

Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.


Seminarinhalte:
  • Hochwasserschutz: Was ist das?
    • Überschwemmungen und Hochwasser
    • Hochwasservorsorge, -risikomanagement und -abwehr
    • Akteure
    • Hochwasserentstehungsgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete
  • Hochwasserschutzgesetz II
    • Historie
    • Überblick
    • Umsetzungsstand
  • Wasserrechtliche Anforderungen des Hochwasserschutzes an bauliche Anlagen
    • Technischer Standard für Stauanlagen
    • Voraussetzungen für bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten
    • Sonderfall: Heizölverbraucheranlagen
  • Hochwasserschutz und Bauleitplanung
    • Hochwasserschutz als Belang in der Bauleitplanung
    • Kennzeichnungspflichten
    • Planungs- und Bauverbote in Überschwemmungsgebieten
    • Planungs- und Bauverbote in Überschwemmungsgebieten mit striktem Beachtungsanspruch
    • Ausweisung „neuer Baugebiete“ durch Bauleitpläne
    • Planungs- und Baubeschränkungen in Überschwemmungsgebieten mit Abwägungsrelevanz für die Bauleitplanung
    • Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
    • Fragen des Planungsschadensrecht und der Amtshaftung

Referent(inn)en:

Herr Dipl.-Ing. Ken Gericke, Bauassessor im Referat „Wohnen, Städtebaurecht“ im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

Herr Axel Loger, Ministerialrat, Referatsleiter im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg, Potsdam

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0052BB

Seminarthema: Hochwasserschutz in der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Einzelbauvorhaben; insbesondere Hochwasserschutzgesetz II

Termin: 07.08.2019; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Gebäude der KVBB: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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