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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0051NW
Öffentliches Baurecht
Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht
Dr. Hubertus Schulte Beerbühl, Richter am VG Münster a. D.
20.09.2021
Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Der Bestandsschutz ist sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht von ganz erheblicher Bedeutung. Er muss von den Bauverwaltungen bei einer Überplanung im Bestand und der Genehmigung bestimmter Vorhaben im Außenbereich ebenso beachtet werden wie bei bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagungen und Abbruchverfügungen.
Aber Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren den Bestandsschutz häufig falsch und auch in den Bauämtern herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über seine Voraussetzungen und Bedeutung im Einzelfall.
Der Bauherr beruft sich auf Bestandsschutz – aber inwieweit kann er das tatsächlich? Welche Reichweite hat der Bestandsschutz und welche Grenzen sind zu beachten? Wann geht der Bestandsschutz unter?
Diese und weitere praxisrelevante Fragen zum Bestandsschutz sollen im Seminar beantwortet werden.
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Der Referent wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu den Fragen Stellung nehmen.
Seminarinhalte:
Bestandsschutz ? Was ist das?
Grundlage des Bestandsschutzes...
im Baurecht
in anderen Rechtsgebieten
Voraussetzungen für das Bestehen des Bestandsschutzes
Entstehen der schutzwürdigen Position
Formelle Legalität
Materielle Legalität
Beweislast
Schutzbedürftigkeit des Betroffenen
Veränderung der Rechtslage
Welche Änderungen der Rechtslage kommen in Betracht?
Erhalt des Bestandsschutzes
Eingriff in die Bausubstanz
Nutzungsänderung
Nichtnutzung
Nichtnutzung und Bausubstanz
Bedeutung des Bestandsschutzes
Bestandsschutz als Gegenrecht
Bestandsschutz im Rahmen eines Genehmigungsanspruchs
Bedeutung im Bauplanungsrecht
Bedeutung im Bauordnungsrecht
Nachträgliche Brandschutzanforderungen
Referent(inn)en:
Herr Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
ist Richter a. D. einer für Baurecht zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichtes Münster, Autor des Fachbuchs „Öffentliches Baunachbarrecht“, 2017 (NomosVerlag) und Mitautor des Praxishandbuchs „Baurecht NRW“, 5. Auflage 2018 (Nomos-Verlag), sowie langjähriger Dozent für verschiedene Institutionen
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0051NW
Seminarthema:
Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht
Termin:
20.09.2021; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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