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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0051BB

Wasserrecht
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV): Bedeutung für die öffentlichen Verwaltungen und kommunalen Unternehmen als Anlagenbetreiber

Dipl.-Ing. Andreas Mühlberg, MLUL, Land Brandenburg
01.04.2019

Geänderter Seminartermin!

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Welche Bedeutung hat die AwSV für Heizölverbraucheranlagen, Klima- und Wärmepumpenanlagen in kommunalen Immobilien, bei der Streusalzlagerung und Soleherstellung für den Winterdienst, für Eigenverbrauchstankstellen kommunaler Verkehrsbetriebe, für Abfallbehandlungsanlagen etc.?

Ausgehend von dieser Fragestellung wird im Seminar die am 01.08.2017 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgestellt und praxisnah erläutert.

U. a. sollen die aus Betreibersicht wichtigen Anforderungen der AwSV behandelt werden:
• Anzeigepflichten
• Anlagendokumentation
• Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
• Bestandsschutz bestehender Anlagen
• Unterweisung des Betriebspersonals
• Sachverständigenprüfpflicht

Ziel ist die Vermittlung aller Anforderungen und Pflichten, die für das Errichten und Betreiben von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gekannt werden müssen.

Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.


Seminarinhalte:
  • Einführung in das Wasserrecht
    • Anlagenbezogene Anforderungen zum Schutz der Gewässer im Wasserhaushaltsgesetz
    • Bisherige landesrechtliche Regelungen und die Föderalismusreform
    • Vorschriften anderer Rechtsbereiche mit Bedeutung für die AwSV
  • Grundsatzanforderungen der AwSV
    • Anwendungsbereich
    • Definition und Begriffsbestimmungen
    • Grundsatzanforderungen an Anlagen
    • System zur Einstufung von Stoffen und Gemischen
    • Gefährdungsstufen von Anlagen
    • Technische Regeln
  • Anforderungen an die Errichtung von Anlagen
    • Anzeigepflicht und Erfordernis von Eignungsfeststellungen
    • Baurechtliche Eignungsnachweise
    • Anforderungen an bestimmte Anlagenarten
    • Anforderungen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten
    • Prüfung durch Sachverständige
    • Fachbetriebspflicht
  • Anforderungen an den Anlagenbetreiber
    • Instandhaltung und Eigenüberwachung von Anlagen
    • Betriebsanweisung
    • Dokumentationspflichten
    • Verhalten bei Havarien
    • Anforderungen an bestehende Anlagen

Referent(inn)en:

Herr Dipl.-Ing. Andreas Mühlberg, Referent im Referat Oberflächenwasser, Siedlungswasser- wirtschaft im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL); Mitglied im Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0051BB

Seminarthema: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV): Bedeutung für die öffentlichen Verwaltungen und kommunalen Unternehmen als Anlagenbetreiber

Termin: 01.04.2019; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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