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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0048NW
Wertermittlung
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV 2021
Dipl.-Ing. Ulrike Mennig, langjährig erfahrene Dozentin auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
16.09.2021
(ursprünglich:
30.06.2021)
Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
§ 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) ermächtigt die Bundesregierung, „mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte zu erlassen.“
Entsprechende Vorschriften und Richtlinien finden sich derzeit noch in folgenden Regelungswerken:
• ImmoWertV 2010 vom 19.05.2010
• Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11.01.2011
• Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05.09.2012
• Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) vom 20.03.2014
• Ertragswertrichtlinie (EW-RL) vom 15.11.2015
• Verbliebene Teile der WertR 2006 vom 01.03.2006
Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung sollen die Inhalte der bislang sechs Regelungswerke übersichtlicher gestaltet und bundesweit einheitliche Grundsätze für die Ableitung der für die Wertermittlung relevanten Daten vorgegeben werden.
Daher wird es in Zukunft nur noch zwei Regelungswerke geben:
• Die ImmoWertV 2021 mit verbindlichen Regelungen, in welche die bisherigen Richtlinien und die ImmoWertV 2010 integriert sind. Die Verordnung wird voraussichtlich im Mai 2021 vom Bundeskabinett beschlossen und im Juni 2021 die Zustimmung des Bundesrates erhalten.
• Die ImmoWertA mit zusätzlichen Muster-Anwendungshinweisen, die keinen verbindlichen Regelungscharakter haben und erst nach Inkrafttreten der Verordnung von der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz beschlossen werden sollen.
Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und die neue Struktur der ImmoWertV 2021 zu geben.
Darüber hinaus werden Hintergrundinformationen zur Entstehung der Verordnung und zu den grundsätzlichen Überlegungen für einzelne Regelungen skizziert. Das Seminar greift auch Hinweise aus der Praxis auf und erläutert, wie sie in der neuen Verordnung umgesetzt oder aber auch, warum sie verworfen wurden.
Die sich aus den Regelungen ergebenden wesentlichen Anforderungen an die Gutachterausschüsse einerseits und an die Sachverständigen andererseits werden anhand von beispielhaften Erläuterungen herausgearbeitet.
Seminarinhalte:
Die neue ImmoWertV im Kontext der Regelungen zum Wertermittlungsrecht
Ein Blick zurück: wesentliche Änderungen im Wertermittlungsrecht in den letzten Jahren
Gründe, Ziele und Herausforderungen der Novellierung
Hinweise zum Aufbau der ImmoWertA
Zeitlicher Ablauf der Novellierung
Hinweise zum grundsätzlichen Aufbau und Inhalt
u.a. Überblick über Regelungen zur Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und über Regelungen mit grundsätzlichen Anforderungen an die Sachverständigen
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte
Hinweise zur Ermittlung von Bodenrichtwerten und zur Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Einheitliche Regelungen zum Verfahrensablauf
Wertermittlungsverfahren und Verfahrenswahl
Heranziehung und Eignung von Daten
Richtiges Verständnis des Grundsatzes der Modellkonformität
Berücksichtigung von künftigen Änderungen
Unterscheidung zwischen allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen
Grundsätzliche Hinweise zur Wertermittlung bei Rechten und Belastungen, insbesondere Erbbaurecht
Hinweise zu den Anlagen
Hinweise zu weiteren Einzelthemen:
Gesamt- und Restnutzungsdauer
Entwicklungszustand
Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktor
Ertragsverhältnisse
Herstellungskosten / NHK / Regionalfaktoren
Liquidationsobjekte
Hinweise zu Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung
Referent(inn)en:
Frau Dipl.-Ing. Ulrike Mennig
. Frau Mennig hat langjährige Erfahrungen als Dozentin in Seminaren und Konferenzen für verschiedene Institutionen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0048NW
Seminarthema:
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV 2021
Termin:
16.09.2021; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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