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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0043NW
Erschließungs- beitragsrecht
Erschließungsbeitragsrecht: Ausgewählte Rechtsprechung der letzten Jahre mit besonderer Bedeutung für die kommunale Verwaltungspraxis
Michael Boeker, Richter am Verwaltungsgericht Köln
Dr. Christiane Kimmel, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln
19.06.2019
Düsseldorf
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Im Erschließungsbeitragsrecht gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen. Als Rechtsgrundlage dienen vorrangig §§ 127 - 135 BauGB; darüber hinaus ist nicht kodifiziertes Richterrecht anzuwenden. Das bedeutet, dass man bei der Abrechnung einer Erschließungsanlage die herrschende Rechtsprechung anzuwenden und auszulegen hat. Wenn die zuständigen Sachbearbeiter(innen) hier bei der Erstellung eines Beitragsbescheides etwas übersehen und es dann zu einem Einspruch gegen den Bescheid kommt, kann es für die Kommune langwierig und teuer werden.
Vor diesem Hintergrund sollen im Seminar wichtige Urteile der letzten Jahre, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des OVG Münster erläutert und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung aufgezeigt werden, die für die kommunale Verwaltungspraxis von besonderer Bedeutung sind.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen/Praxisfälle zum Erschließungsbeitragsrecht per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Seminarinhalte:
Erschließungsanlage
Natürliche Betrachtungsweise (Selbständigkeit von Stichstraßen; langdauernde Bauunterbrechungen)
Grünanlagen
Verteilung
Erschlossensein von Hinterliegergrundstücken i. S. v. § 131 Abs. 1 Satz 1 und § 133 Abs. 1 BauGB (u. a. neue Tendenzen in der Rechtsprechung des BVerwG; Pflanzstreifen)
Erstmalige endgültige Herstellung, Bauprogramm, Ausbauprogramm
Herstellungsmerkmale, v. a. Grunderwerb
Zusammenhang zwischen Erfüllung der Herstellungsmerkmale und des (Aus-) Bauprogramms
Rechtmäßige Herstellung
Anforderungen nach § 125 Abs. 2 BauGB
Widmung
Früheres und heutiges Recht (einschl. Widmungserweiterung bzw. -erstreckung)
Zusammenhang zwischen Widmung, Straßenausbau und Herstellungsmerkmal "Grunderwerb"
Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit
Neue Tendenzen in der Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte
Referent(inn)en:
Herr Michael Boeker
, Richter am Verwaltungsgericht Köln, seit 2001 Mitglied der für das Erschließungs-, Straßenbaubeitrags- und Anschlussbeitragsrecht zuständigen Fachkammer
Frau Dr. Christiane Kimmel
, Vorsitzende Richterin der für das Erschließungs-, Straßenbaubeitrags- und Anschlussbeitragsrecht zuständigen Fachkammer am Verwaltungsgericht Köln
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0043NW
Seminarthema:
Erschließungsbeitragsrecht: Ausgewählte Rechtsprechung der letzten Jahre mit besonderer Bedeutung für die kommunale Verwaltungspraxis
Termin:
19.06.2019; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Hauptsitz der IHK-Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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