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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0042BB

Störfallrecht
Umsetzung des (europäischen) Störfallrechts im Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren

Jörg Finkeldei, Baudirektor, MIL, Land Brandenburg
Dr. Johannes Grüner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
23.05.2018

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Kommunen müssen sich bei der Bauleitplanung seit einiger Zeit auch mit den europarechtlichen geprägten Anforderungen des Störfallrechts auseinandersetzen. Der in § 50 S. 1 BImSchG niedergelegte Trennungsgrundsatz verlangt eine verträgliche Zuordnung widerstreitender Nutzungen. Die Umsetzung dieser sehr vage formulierten Anforderung bereitet in der Praxis – insbesondere in historisch gewachsenen Gemengelagen – Probleme. Die Herstellung eines größtmöglichen Schutzniveaus bei gleichzeitiger Schonung bereits ansässiger Betriebe stellt die Kommunen oft vor große Schwierigkeiten.

Seit der sog. Mücksch-Entscheidung des EuGH ist überdies klar, dass die Anforderungen des störfallrechtlichen Trennungsgebots auch in Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Auch hier sind in der Praxis große Unsicherheiten hinsichtlich Reichweite und Handhabung des Störfallschutzes bei der Erteilung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen festzustellen.

Im Seminar werden Inhalt und Reichweite des störfallrechtlichen Trennungsgrundsatzes erörtert und Leitlinien für die kommunale Praxis erarbeitet.


Seminarinhalte:
  • Grundlagen
    • Was ist ein Störfall?
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Herausforderungen des Störfallrechts für die kommunale Planungs- und Genehmigungspraxis
  • Störfallschutz in der Bauleitplanung
    • Arbeitshilfe der Fachkommission Städtebau „Berücksichtigung des Art. 13 Seveso-III- Richtlinie im baurechtlichen Genehmigungsverfahren in der Umgebung von unter die Richtlinie fallenden Betrieben“
    • § 50 S. 1 BImSchG
    • Betriebsbereiche – schutzbedürftige Nutzungen
    • Verbindlichkeit der Vorschrift
    • Bestimmung angemessener Abstände – Der Leitfaden KAS-18
    • Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung - § 9 Abs. 1 Nr. 23c BauGB
    • Bebauungspläne gemäß § 9 Absatz 2c BauGB
    • Festsetzungsbeispiele
  • Störfallschutz im Genehmigungsverfahren
    • Neuere Rechtsprechung des EuGH
    • Konsequenzen für die Baugenehmigungsverfahren im Innenbereich, Prüfprogramm der Behörden
    • Baugenehmigungen im unbeplanten Außenbereich, § 35 BauGB
    • BImSchG-Genehmigungen
  • Gerichtliche Kontrolldichte, Abwehrrechte

Referent(inn)en:

Herr Jörg Finkeldei, Baudirektor, stellvertretender Referatsleiter Städtebau- und Wohnungsrecht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

Herr Dr. Johannes Grüner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0042BB

Seminarthema: Umsetzung des (europäischen) Störfallrechts im Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren

Termin: 23.05.2018; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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