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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0041NW
BauGB
Zulässigkeit von Vorhaben im nicht (qualifiziert) beplanten Innenbereich
Dr. Jens Wahlhäuser, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
17.08.2020
(ursprünglich:
16.03.2020)
Essen
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
In § 34 Abs. 1 BauGB heißt es: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Diese auf den ersten Blick klare Regelung, wirft bei ihrer konkreten Umsetzung immer wieder Fragen auf:
Handelt es sich um einen Ortsteil?
Besteht ein Bebauungszusammenhang?
Wie weit reicht die „nähere Umgebung“?
Hinzu kommt die Abgrenzung von Außen- und Innenbereich, der Gebietserhaltungsanspruch, das Rücksichtnahmegebot, Ausnahmen bei schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche u. a. m.
Zu diesen und weiteren Fragen sollen Ihnen im Seminar anwendbare Entscheidungskriterien für die Verwaltungspraxis an die Hand gegeben werden.
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.
Seminarinhalte:
Kurzer Ausblick: Aktuelle Entwicklungen im Bauplanungsrecht im Hinblick auf § 34 BauGB
Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 1 BauGB
„im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ (Abgrenzung zum Außenbereich nach § 35 BauGB und zu beplanten Gebieten nach § 30 BauGB)
„einfügen“, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise,
„gesicherte Erschließung“
Zulassung von „den maßgeblichen Umgebungsrahmen sprengenden Vorhaben“
Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 2 BauGB
Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 2 BauGB („faktische Baugebiete“)
Ausnahmen für Urbane Gebiete nach § 6a BauNVO
Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 3a BauGB
Ausnahmen vom Einfügensgebot (§ 34 Abs. 3a BauGB)
Einzelne Anwendungsvoraussetzungen
Ermessen der Bauaufsichtsbehörde
Sonderregelung für den Einzelhandel: § 34 Absatz 3 BauGB
Begriff des zentralen Versorgungsbereichs (§ 34 Abs. 3 BauGB)
Abgrenzung und Bestimmung des Begriffs der Schädlichkeit
Innenbereichssatzungen
Anwendungsbereich und Anforderungen
Aufstellungsverfahren
Rechtsschutz im Anwendungsbereich des § 34 BauGB
des Bauherrn
der Gemeinde (insbesondere im Hinblick auf ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB)
des Nachbarn (insbesondere im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme)
Referent(inn)en:
Herr Dr. Jens Wahlhäuser
, Regierungsdirektor, Referat Allgemeines und Besonderes Städtebaurecht im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Mitautor des BauGBKommentars von Schrödter (Hrsg.); Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0041NW
Seminarthema:
Zulässigkeit von Vorhaben im nicht (qualifiziert) beplanten Innenbereich
Termin:
17.08.2020; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Haus der Technik, Hollestraße 1, 45127 Essen
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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