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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0030BB
BauGB: § 34
Zulässigkeit von Vorhaben im nicht (qualifiziert) beplanten Innenbereich - anhand von Beispielen im Land Brandenburg
Jörg Finkeldei, Baudirektor, MIL, Land Brandenburg
Göran Schrey, Amtsdirektor des Amtes Plessa
22.06.2017
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
In § 34 Abs. 1 BauGB heißt es: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Diese auf den ersten Blick klare Regelung, wirft bei ihrer konkreten Umsetzung immer wieder Fragen auf:
Handelt es sich um einen Ortsteil?
Besteht ein Bebauungszusammenhang?
Wie weit reicht die „nähere Umgebung“?
Hinzu kommt die Abgrenzung von Außen- und Innenbereich, der Gebietserhaltungsanspruch, das Rücksichtnahmegebot u. a. m.
Zu diesen und weiteren Fragen sollen Ihnen im Seminar anwendbare Entscheidungskriterien für die Verwaltungspraxis an die Hand gegeben werden.
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.
Seminarinhalte:
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
Bestimmung des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“
Unterschied zwischen „Innenbereich“ (§ 34 BauGB) und „Innenentwicklung“ (u.a. § 13a BauGB)
„Außenbereich im Innenbereich“?
Erweiterung in den Außenbereich der neue § 13b BauGB (BauGB-Novelle 2017)
Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB
Nutzungsänderungen, Bestandsschutz
Bebauungszusammenhang
Beispiele zu Baulücken
Welche baulichen Anlagen prägen den Bebauungszusammenhang am aktuellen Beispiel des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu Gewächshäusern
Wann beginnt der Außenbereich mit einer Splittersiedlung?
Die nähere Umgebung
Begrenzung der näheren Umgebung an praktischen Beispielen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Betrachtung von Fremdkörpern
Das Einfügungsgebot
Art und Maß der Bebauung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
Bebauung der zweiten Reihe (Ausbau von Scheunen)
Erweiterung von Doppelhäusern
Wann beginnen „planungsrechtliche Spannungen“ und damit das Planungsgebot?
Nebenanlagen zu Wohnhäusern im Gartenbereich
Erweiterungen von Discountern im Hinblick auf die zulässige Verkaufsfläche
§ 34 Abs. 2 BauGB
Gaststätte im faktischen allgemeinen Wohngebiet
Einkaufszentrum oder mehrere Verkaufsstätten
Faktische Baugebiete
Wochenendhausgebiete
Sondergebiete/Mischgebiete
Abweichen vom Einfügungsgebot (§ 34 Abs. 3a BauGB)
Anwendungsvoraussetzungen
Änderungen durch die BauGB-Novelle 2017
Zentrale Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3 BauGB)
Anforderungen und Reichweite
Nachbarrechtschutz im § 34 BauGB
Art der Bebauung und der Gebietserhaltungsanspruch
Gebot der Rücksichtnahme (Einsichtnahme, Lärm)
Abstandsfläche nach § 6 Abs. 1 BbgBO im Sinne des § 34 BauGB
Innenbereichssatzungen (§ 34 Abs. 4 BauGB)
Voraussetzungen und Verfahren
Referent(inn)en:
Herr Jörg Finkeldei
, Baudirektor, stellvertretender Referatsleiter Städtebau- und Wohnungsrecht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Herr Göran Schrey
, Amtsdirektor des Amtes Plessa; bis Ende 2016 als Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster tätig.
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0030BB
Seminarthema:
Zulässigkeit von Vorhaben im nicht (qualifiziert) beplanten Innenbereich - anhand von Beispielen im Land Brandenburg
Termin:
22.06.2017; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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