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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0025NW

Erschließungsbeitragsrecht
Erschließungsbeitragsrecht: Ausgewählte Rechtsprechung der letzten Jahre mit besonderer Bedeutung für die kommunale Verwaltungspraxis

Michael Boeker, Richter am Verwaltungsgericht Köln
20.09.2017

Düsseldorf
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Im Erschließungsbeitragsrecht gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen. Als Rechtsgrundlage dienen vorrangig §§ 127 - 135 BauGB; darüber hinaus ist nicht kodifiziertes Richterrecht anzuwenden. Das bedeutet, dass man bei der Abrechnung einer Erschließungsanlage die herrschende Rechtsprechung anzuwenden und auszulegen hat. Wenn die zuständigen Sachbearbeiter(innen) hier bei der Erstellung eines Beitragsbescheides etwas übersehen und es dann zu einem Einspruch gegen den Bescheid kommt, kann es für die Kommune langwierig und teuer werden.

Vor diesem Hintergrund sollen im Seminar wichtige Urteile der letzten Jahre, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des OVG Münster erläutert und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung aufgezeigt werden, die für die kommunale Verwaltungspraxis von besonderer Bedeutung sind.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen/Praxisfälle zum Erschließungsbeitragsrecht per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.


Seminarinhalte:
  • Erschließungsanlage
    • Natürliche Betrachtungsweise
    • Zeitliche Dimension bei Beurteilung des Erscheinungsbildes ("langdauernde Bauunterbrechungen")
  • Ermittlungsraum
    • Abschnittsbildung (Änderung der Rechtsprechung)
    • Erschließungseinheit
  • Erstmalige endgültige Herstellung, Bauprogramm, Ausbauprogramm
    • Provisorischer Ausbau
    • Provisorische endgültige Herstellung
  • Rechtmäßige Herstellung
    • Auflösend bedingte Festsetzung einer Verkehrsanlage
    • Nachschieben einer planerischen Abwägung
  • Widmung; Zusammenhang mit Herstellungsmerkmal "Grunderwerb"
    • Bestimmtheit einer Widmung
    • Widmungserweiterung nach § 6 Abs. 8 StrWG NRW
    • Zusammenhang zwischen Widmung, Straßenausbau und Herstellungsmerkmal "Grunderwerb"
  • Grundstück
    • Abweichen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff
    • Grundstücke in einem Umlegungsgebiet („untergehende Grundstücke“)
  • Verteilung
    • Erschlossensein von Hinterliegergrundstücken i. S. v. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB (neue Tendenzen der Rechtsprechung)
  • Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit
    • Eintritt der Vorteilslage

Referent(inn)en:

Herr Michael Boeker, Richter am Verwaltungsgericht Köln, seit 2001 Mitglied der für das Erschließungs-, Straßenbaubeitrags- und Anschlussbeitragsrecht zuständigen Fachkammer

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0025NW

Seminarthema: Erschließungsbeitragsrecht: Ausgewählte Rechtsprechung der letzten Jahre mit besonderer Bedeutung für die kommunale Verwaltungspraxis

Termin: 20.09.2017; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

Ort: Hauptsitz der IHK-Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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