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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0024MV
Bauplanungsrecht
§ 35 BauGB als „Geheimwaffe“? - Möglichkeiten und Grenzen des Bauens im Außenbereich
Dipl.-Ing. Ken Gericke, Bundesministerium für Digitales und Verkehr
ass. iur. Sandra Harnisch, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
05.09.2024
Güstrow
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
§ 35 BauGB hat in den letzten Jahren, allen voran 2023, wiederholt Veränderungen erfahren, die seine Anwendbarkeit in der Praxis nicht leichter gemacht haben. So wurden beispielsweise nicht nur die hergebrachten Grundsätze der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich grundlegend geändert, sondern auch neue Privilegierungstatbestände für Photovoltaik- Freiflächenanlagen geschaffen. Während hiermit eine Fülle von neuen Rechtsfragen aufgeworfen wird, stellen auch „Klassiker“ die Vollzugsebene immer wieder vor Herausforderungen:
Wie genau grenze ich eigentlich den Innenbereich vom Außenbereich ab? Was ist der Unterschied zwischen einer Splittersiedlung und einem Ortsteil? Welche Bedeutung haben die öffentlichen Belange bei der Zulässigkeitsprüfung nach § 35 BauGB und was ist der Unterschied zwischen einem Entgegenstehen und einer Beeinträchtigung? Wann besteht ein Planerfordernis?
Zu diesen und weiteren Fragen soll das Seminar Antworten und Denkanstöße liefern, um der Verwaltungspraxis ein solides Fundament für die Handhabung des § 35 BauGB an die Hand zu geben.
Seminarinhalte:
Einordnung des § 35 BauGB in die Systematik des BauGB
(u.a. Abgrenzung Innen- und Außenbereich; Innenbereichssatzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB; Grundsatz größtmöglicher Schonung des Außenbereichs)
Privilegierte und sonstige Vorhaben nach § 35 Absatz 1, 2 und 4 BauGB
(u.a. landwirtschaftliche Betriebe versus gewerbliche Tierhaltungsanlagen; Begriff der Landwirtschaft § 201 BauGB; Anforderungen an die Erschließung)
Neuerungen im Zusammenhang mit dem forcierten Ausbau erneuerbarer Energien
(u.a. Neugestaltung der Regelungen zur Windenergie; neue Privilegierungstatbestände für Photovoltaik-Freiflächenanlagen)
Öffentliche Belange § 35 Absatz 3 BauGB
(u.a. Entgegenstehen versus Beeinträchtigung; Funktion des Flächennutzungsplans; Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete)
Begünstigte Vorhaben nach § 35 Absatz 4 BauGB
Außenbereichssatzungen nach § 35 Absatz 6 BauGB
Referent(inn)en:
Herr Dipl.-Ing. Ken Gericke
, Technischer Oberregierungsrat, stellv. Leitung des Referats „DK 24 - Digitalisierung des Bauwesens“ im Bundesministerium für Digitales und Verkehr; langjähriger Dozent in Seminaren am Institut für Städtebau Berlin u. a. zu Umweltrecht und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Frau ass. iur. Sandra Harnisch
, Oberregierungsrätin, Referat „Wohnen, Städtebaurecht“ im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0024MV
Seminarthema:
§ 35 BauGB als „Geheimwaffe“? - Möglichkeiten und Grenzen des Bauens im Außenbereich
Termin:
05.09.2024; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Haus der Kirche „Sibrand Siegert“, Grüner Winkel 10, 18273 Güstrow
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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