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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0021BB
Umweltrecht
Wasserrahmenrichtlinie, Verschlechterungsverbot und Vorhabenzulassung
Harriet Kause, Rechtsanwältin, Berlin
Axel Loger, Ministerialrat, MLUL, Land Brandenburg
Siegfried de Witt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin
10.11.2016
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) hat zum Ziel, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer - Flüsse, Seen und Küstengewässer sowie Grundwasser - in der Europäischen Gemeinschaft herbeizuführen.
Die Kommunen sind selbst keine zuständigen Behörden für die wasserwirtschaftlichen Planungen. Sie müssen aber die Vorgaben der WRRL in ihren Planungen berücksichtigen, beispielsweise bei der Bauleitplanung, in der Wasserversorgung, als Betreiberinnen von Abwasserentsorgungsanlagen sowie als untere Wasser- und Naturschutzbehörden.
Der EuGH hat die Umweltziele der WRRL in seinem Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) gestärkt.
Danach stellen sie auch für die Vorhabenzulassung zwingende Bindungen dar. Insbesondere gilt, dass der heutige Zustand von Gewässern (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) nicht verschlechtert werden darf.
Das Seminar soll über den aktuellen Stand der Umsetzung der WRRL im Land Brandenburg informieren und die Bedeutung des EuGH-Urteils für Genehmigungen und Fachplanungen erläutern.
Seminarinhalte:
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Aktueller Stand ihrer Umsetzung im Land Brandenburg
(Axel Logger)
Umsetzung in nationales Recht
Umweltziele, Ausnahmen und ein Zeitplan
Vorgehen in Brandenburg, Zuständigkeiten, Kooperation und Koordinierung
Ergebnisse des 1. Bewirtschaftungszyklus und Ausblick
Was kommt nach 2027?
Grundlagen der Bewirtschaftungsplanung von Gewässern
(Axel Logger)
Inhalt von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
Verbindlichkeit von wasserwirtschaftlichen Fachplanungen
Auswirkungen auf andere Fachplanungen (Raumordnung, Regionalplanung, Bauleitplanung, Abwasserbeseitigungskonzepte, Wasserversorgungsplan)
Das EuGH-Urteil vom 1. Juli 2015 und seine Bedeutung für das Verschlechterungsverbot
(Harriet Kause / Siegfried de Witt)
Anwendungsbereich und Bindungswirkung des Verschlechterungsverbots in der Vorhabenzulassung
Inhalt des Verschlechterungsverbots in Bezug auf den ökologischen Zustand
Offene Fragen (z.B. Inhalt des Verschlechterungsverbots in Bezug auf den chemischen Zustand, in Bezug auf kleinere Gewässer, Verhältnis des Verschlechterungsverbots zum Verbesserungsgebot, Umweltziele für das Grundwasser)
Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot (unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Mai 2016)
Die Bearbeitung des Verschlechterungsverbots in der Vorhabenzulassung
(Harriet Kause / Siegfried de Witt)
Vorgehensweise und Inhalte eines Fachbeitrags zur WRRL
Vorgehensweise bei der Darstellung des Ist-Zustands (z.B. Datengrundlagen, Erforderlichkeit und Umfang eigener Ermittlungen)
Vorgehensweise bei der Prognose der Auswirkungen (z.B. Prognosemaßstab, Umgang mit Prognoseunsicherheiten, zu berücksichtigende Auswirkungen)
Vorgehensweise bei der Bewertung der Auswirkungen hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Verschlechterungsverbot (z.B. Umgang mit vorübergehenden oder lokalen Auswirkungen, Schwierigkeiten bei Anwendung des Klassensystems des Anhangs V WRRL)
Eckpunkte für einen einheitlichen Vollzug des Verschlechterungsverbots aus wasserbehördlicher Sicht
(Axel Logger)
Referent(inn)en:
Frau Harriet Kause
, Rechtsanwältin mit den Arbeitsschwerpunkten Fachplanungs- und Umweltrecht, Berlin
Herr Axel Loger
, Ministerialrat, Referatsleiter im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg, Potsdam
Herr Siegfried de Witt
, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit den Arbeitsschwerpunkten Planungs- und Baurecht, Fachplanungsrecht – insbesondere im Infrastrukturbereich und Umweltrecht, Berlin
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0021BB
Seminarthema:
Wasserrahmenrichtlinie, Verschlechterungsverbot und Vorhabenzulassung
Termin:
10.11.2016; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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