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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0018NW
BauGB+BImSchG: Störfallrecht
Störfallrecht - Einhaltung von Abständen zu gefährlichen Nutzungen im Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
Dr. Johannes Grüner, Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
16.06.2016
Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Kommunen müssen sich bei der Bauleitplanung seit einiger Zeit auch mit den europarechtlichen geprägten Anforderungen des Störfallrechts auseinandersetzen. Der in § 50 S. 1 BImSchG niedergelegte Trennungsgrundsatz verlangt eine verträgliche Zuordnung widerstreitender Nutzungen. Die Umsetzung dieser sehr vage formulierten Anforderung bereitet in der Praxis – insbesondere in historisch gewachsenen Gemengelagen – Probleme. Die Herstellung eines größtmöglichen Schutzniveaus bei gleichzeitiger Schonung bereits ansässiger Betriebe stellt die Kommunen oft vor große Schwierigkeiten.
Seit der sog. Mücksch-Entscheidung des EuGH ist überdies klar, dass die Anforderungen des störfallrechtlichen Trennungsgebots auch in Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Auch hier sind in der Praxis große Unsicherheiten hinsichtlich Reichweite und Handhabung des Störfallschutzes bei der Erteilung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen festzustellen.
Im Seminar werden Inhalt und Reichweite des störfallrechtlichen Trennungsgrundsatzes erörtert und Leitlinien für die kommunale Praxis erarbeitet. Darüber hinaus erfolgt ein Ausblick auf die aufgrund der Seveso III-Richtlinie zu erwartenden Änderungen. In einem Exkurs wird auch auf die sich bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten ergebenden Besonderheiten eingegangen.
Seminarinhalte:
Grundlagen
Was ist ein Störfall?
Rechtliche Rahmenbedingungen
Herausforderungen des Störfallrechts für die kommunale Planungs- und Genehmigungspraxis
Störfallschutz in der Bauleitplanung
§ 50 S. 1 BImSchG
Betriebsbereiche – schutzbedürftige Nutzungen
Verbindlichkeit der Vorschrift
Bestimmung angemessener Abstände – Der Leitfaden KAS-18
Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung
Festsetzungsbeispiele
Störfallschutz im Genehmigungsverfahren
Neuere Rechtsprechung des EuGH
Konsequenzen für die Baugenehmigungsverfahren im Innenbereich, Prüfprogramm der Behörden
Baugenehmigungen im unbeplanten Außenbereich, § 35 BauGB
BImSchG-Genehmigungen
Gerichtliche Kontrolldichte, Abwehrrechte
Exkurs: Störfallrechtliche Besonderheiten bei der Unterbringung von Flüchtlingen
Ausblick (insbes. Seveso III-RL)
Referent(inn)en:
Dr. Johannes Grüner
, Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0018NW
Seminarthema:
Störfallrecht - Einhaltung von Abständen zu gefährlichen Nutzungen im Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
Termin:
16.06.2016; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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