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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0018BB
BauGB: Einzelhandel
Der Einzelhandel in Brandenburg und seine Steuerung mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts – 2 Jahre Erfahrungen mit dem neuen Einzelhandelserlass im Land Brandenburg
Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des HBB e.V.
Jörg Finkeldei, Baudirektor, MIL, Land Brandenburg
28.11.2016
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Der Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel hält weiter an. Für eine wohnungsnahe Grundversorgung sind derzeit insbesondere die modernen Lebensmittelmärkte von grundlegender Bedeutung, in denen die große Mehrheit der Verbraucher Lebensmittel und andere Güter des kurzfristigen Bedarfs einkauft.
Eine Unterscheidung von Discounter und Vollsortimenter fällt immer schwerer. Auch die Vergrößerung der Einkaufsflächen schreitet immer weiter voran, die Grenze der Großflächigkeit von 800 qm Verkaufsfläche wird bei den beantragten Erweiterungen in den meisten Fällen deutlich überschritten. Mittlere Supermärkte ("Vollsortimenter") weisen bis zu 1.500 qm auf. Die Neuansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben der führenden Lebensmittel-Discounter sind inzwischen überwiegend auch auf bis zu 1.200 m² oder sogar 1.500 m² ausgerichtet. Wie soll damit in der Genehmigungspraxis umgegangen werden? Wie ist die Atypik zu beurteilen?
Der Einzelhandelserlass vom 17.06.2014 will sowohl die Verwaltungen bei der kommunalen Planungssteuerung als auch den Einzelhandel bei Investitionsentscheidungen unterstützen. Nach nunmehr 2 Jahren sollen im Seminar die Erfahrungen mit der Anwendung des Erlasses in der Praxis fachlich ausgewertet und über erforderliche Anpassungen mit den Teilnehmer(inn)en diskutiert werden.
Dabei sind neben der aktuellen rechtlichen Situation auch neue Anforderungen an den Einzelhandel in den Blick zu nehmen:
Die demographische Entwicklung, insbesondere im ländlichen Raum, und die Erwartungen älterer Menschen an die Nahversorgung im Wohnumfeld.
Veränderungen durch den Internethandel und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Infrastruktur.
Zudem ist geplant, die Ergebnisse der landesweiten Erfassung des Brandenburger Einzelhandels, die im Juli 2016 abgeschlossen werden, übersichtsartig im Seminar vorzustellen. Beauftragt wurde die Erfassung durch eine Kooperation aus Landesministerien („Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg“ sowie die Ministerien „Wirtschaft und Energie“, „Infrastruktur und Landesplanung“, „Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft“) und Wirtschaftsvertretern (die drei Industrie- und Handelskammern Brandenburgs sowie der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V).
Seminarinhalte:
Die Situation des Handels in Brandenburg
Erste Ergebnisse der Einzelhandelserfassung im Land Brandenburg
Steuerungswirkungen des § 11 Absatz 3 BauNVO
Auswirkungen nach § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO
Vermutungsregel nach § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO
Ausnahme nach § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO
Prüfung von Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO
Atypik: die „typische Atypik“ städtebaulich integrierter Lebensmittelmärkte
Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen
Welche Regelungen wird der neue Landesentwicklungsplan (LEP HR) enthalten?
Einzelhandelskonzepte
Die Bedeutung und Funktion von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten
Interkommunale Einzelhandelskonzepte
Private Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171f BauGB)
Business Improvement Districts (BID) – Anwendung im Land Brandenburg
Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB
Festsetzung von Sortimenten
Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB)
Belang der Erhaltung und Entwicklung Zentraler Versorgungsbereiche (ZVB)
Darstellung ZVB im Flächennutzungsplan
Bebauungsplan zum Schutz Zentraler Versorgungsbereiche (§ 9 Abs. 2a BauGB)
Beteiligungen
Beteiligung der benachbarten Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)
Zulässigkeitsbeschränkung durch § 15 BauNVO
Baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich
Innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB)
Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
Faktische Sondergebiete „Großflächiger Einzelhandel“
Unterscheidung von schädlichen Auswirkungen i. S. von § 34 Abs. 3 BauGB und Auswirkungen i. S. von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO
Handbuch Einzelhandelserhebungen im Land Brandenburg
Referent(inn)en:
Herr Nils Busch-Petersen
, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e.V.
Herr Jörg Finkeldei
, Baudirektor, stellvertretender Referatsleiter Städtebau- und Wohnungsrecht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0018BB
Seminarthema:
Der Einzelhandel in Brandenburg und seine Steuerung mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts – 2 Jahre Erfahrungen mit dem neuen Einzelhandelserlass im Land Brandenburg
Termin:
Neuer Termin
: 28.11.2016; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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