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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0016MV
Bebauungs- planverfahren
Vereinfachung und Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren; insbesondere § 13, § 13a und § 13b BauGB
Dr. Jens Wahlhäuser, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
06.02.2020
Geänderter Seminartermin!
Güstrow
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Die Aufstellung von Bebauungsplänen im regulären Verfahren ist zumeist außerordentlich langwierig.
Wenn - neben weiteren Voraussetzungen – „in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert“ wird, kann eine Gemeinde gemäß § 13 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren anwenden.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 ein beschleunigtes Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für bestimmte Planungsvorhaben und Ausgangsvoraussetzungen eingeführt. Ziel war die Begünstigung der Innenentwicklung der Städte als Leitvorstellung im gesamten europäischen und deutschen Städtebaurecht.
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 wurde u. a. zur Erleichterung des Wohnungsbaus ein neuer § 13b ergänzt, der die bereits bestehenden Möglichkeiten nach § 13a BauGB im Innenbereich auf den Außenbereich ausweitet. Die Anwendung der (befristeten) Vorschrift in den Ländern wurde im Sommer 2019 evaluiert; die sog. „Baulandkommission“ beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in ihrem Abschlussbericht aus dem Sommer 2019 eine Verlängerung bis 2024 empfohlen. Derzeit werden die Vorschläge der „Baulandkommission“ im Hinblick auf ihre Umsetzung geprüft.
Im Seminar werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vereinfachung und Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren behandelt. Insbesondere soll deren rechtskonforme Umsetzung in der kommunalen Planungspraxis unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung erörtert werden.
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.
Seminarinhalte:
Möglichkeiten der Beschleunigung im Rahmen des herkömmlichen Bebauungsplanverfahrens
Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
Anwendungsvoraussetzungen, Ausschluss und rechtliche Grenzen unter Berücksichtigung EUrechtlicher Vorgaben
Instrumente der Verfahrensbeschleunigung, fakultativ und zwingend (insb. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Weitere Erleichterungen (insb. Verzicht auf Umweltprüfung und Umweltbericht)
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 13 BauGB
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
Anwendungsvoraussetzungen, Ausschluss und rechtliche Grenzen unter Berücksichtigung EUrechtlicher Vorgaben
Instrumente der Verfahrensbeschleunigung (Vereinfachungen bei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Freistellung von Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung; keine Bindung an das Entwicklungsgebot; gesetzliche Fiktion des Ausgleichs im Rahmen der Eingriffsregelung)
Möglichkeit zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen?
Restriktive Auslegung von § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB („Vorprüfungspflicht“) in der jüngeren Rechtsprechung
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 13a BauGB
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB
Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau als Anlass für die befristete Regelung
Erste Anwendungserfahrungen in den Ländern
Anwendungsvoraussetzungen (u.a. Planung von Wohnnutzungen; Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile; räumlicher Schwellenwert) unter Berücksichtigung erster obergerichtlicher Rechtsprechung
Anwendung der Kumulationsregelung und „Kombination“ mit § 13a BauGB?
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 13b BauGB
Fortentwicklung der Regelung?
Referent(inn)en:
Herr Dr. Jens Wahlhäuser
, Regierungsdirektor, Referat Allgemeines und Besonderes Städtebaurecht im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Mitautor des BauGBKommentars von Schrödter (Hrsg.); Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0016MV
Seminarthema:
Vereinfachung und Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren; insbesondere § 13, § 13a und § 13b BauGB
Termin:
06.02.2020; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Haus der Kirche „Sibrand Siegert“, Grüner Winkel 10, 18273 Güstrow
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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