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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0016BB

BauGB+BbgBO: Flüchtlinge
Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen in der Praxis

Jörg Finkeldei, Baudirektor, MIL, Land Brandenburg
Göran Schrey, Kreisverwaltungsrat, Kreisverwaltung Elbe-Elster
11.02.2016

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Die Bereitstellung von Unterkünften für die große Zahl von Flüchtlingen stellt die Kommunen auch weiterhin vor große Probleme. In der kurzen Zeit nach unserem ersten Seminar zu diesem Thema im September 2015 haben sich für die Verwaltungspraxis aus der neuen Gesetzgebung und den wachsenden Handlungserfordernissen so viele zusätzliche Fragen ergeben, dass eine Neuauflage des Seminars sinnvoll und notwendig ist.

Die neueste BauGB-Änderung durch das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ vom 20. Oktober 2015, die an das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ vom November 2014 anschließen, soll im Einzelnen vorgestellt werden. Der näheren Erläuterung und Diskussion bedarf insbesondere der nunmehr zulässige starke Eingriff in die kommunale Planungshoheit und die Möglichkeit von den Vorschriften des BauGB beinahe vollständig abzuweichen.

Neben der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für die Unterkünfte von Flüchtlingen dürfen die grundlegenden Mindestanforderungen der Brandenburgischen Bauordnung – selbst unter dem aktuellen Zeitdruck – nicht vernachlässigt werden. Denn auch bei kurzfristiger bzw. vorübergehender Unterbringung von Flüchtlingen muss ein angemessenes Sicherheitsniveau, vor allem beim Brandschutz, gewährleistet sein.

Die zuständigen Fachfrauen und Fachmänner der kommunalen Verwaltungen, die auf die skizzierten gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren müssen, sollen im Seminar nützliche und rechtlich fundierte Informationen für Ihr berufliches Engagement erhalten sowie die Möglichkeit zu einem praxisnahen Erfahrungsaustausch bekommen.


Seminarinhalte:
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit nach den BauGB-Novellen 2014 und 2015
    • Die BauGB-Flüchtlingsnovellen: Überblick, Anwendungsbereich, Begriffe
    • Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in integrierten Standorten(?)
    • Art der Nutzung: Unterkunft „Anlage für soziale Zwecke“ oder Wohnen?
    • Gebietsverträglichkeit und Rücksichtnahmegebot
    • Einvernehmensregelung und Beteiligung der Naturschutzbehörden (§ 246 Abs. 15 und 16 BauGB)
    • Zulässigkeit in den festgesetzten Baugebieten, insbesondere Wohn-, Misch- und Gewerbe- und Industriegebieten (§§ 30, 31, § 246 Abs. 10 bis 12 BauGB): Überschreitung TA-Lärm wo ist die Grenze?
    • Zulässigkeit im nicht beplanten Innenbereich (§§ 34, 246 Abs. 8 BauGB)
    • Zulässigkeit im Außenbereich: standortabhängig – standortunabhängig (§§ 35, 246 Abs. 9 und 13 BauGB)
    • Sonderabweichungstatbestand: Eingriff in die kommunale Planungshoheit !? (§ 246 Abs.14 BauGB)
    • Zulassung durch die höhere Verwaltungsbehörde – wer ist zuständig, wer wird beteiligt, wer entscheidet? (§ 246 Abs. 14 BauGB i.V.m der Brandenburger Baugesetzbuchzuständigkeitsverordnung – BauGBZV vom 15.10.1997)
    • Rückbauverpflichtungen
    • Schaffung von Planungsrecht
  • Bauordnungsrechtliche Regelungen
    • Definitionen
      • Gemeinschaftsunterkunft
      • Wohnung und wohnungsähnliche Nutzung
      • Beherbergungsbetriebe und Kasernen
      • Modulbau
      • Hallen
      • Zelte
    • Materielle Anforderungen an Brandschutz
      • Evakuierung und Rettungswege
      • Zweiter baulicher Rettungsweg
      • Anforderung an Bauteile
      • organisatorische Maßnahmen
    • Allgemeine bauordnungsrechtliche Anforderungen
      • Belichtung
      • Barrierefreiheit
      • Erschließung
      • Beispiel: Umbau einer Schule zur Gemeinschaftsunterkunft
    • Verfahrensrecht
      • Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen
      • Erteilung von Abweichungen
      • Duldung und Befristungen
      • Nachbarbeteiligung
      • Maßnahmen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht
    • Überblick zur aktuellen Rechtsprechung
      • Entscheidungen der Gerichte zur Duldung
      • Nachbarklagen
      • Hinweisschreiben des MIL in Brandenburg
      • Wie gehen andere Bundesländer mit dem Bauordnungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen um?

Referent(inn)en:

Herr Jörg Finkeldei, Baudirektor, stellvertretender Referatsleiter Städtebau- und Wohnungsrecht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

Herr Göran Schrey, Kreisverwaltungsrat, Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster, Herzberg

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0016BB

Seminarthema: Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen in der Praxis

Termin: 11.02.2016; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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