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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0016BB
BauGB+BbgBO: Flüchtlinge
Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen in der Praxis
Jörg Finkeldei, Baudirektor, MIL, Land Brandenburg
Göran Schrey, Kreisverwaltungsrat, Kreisverwaltung Elbe-Elster
11.02.2016
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Die Bereitstellung von Unterkünften für die große Zahl von Flüchtlingen stellt die Kommunen auch weiterhin vor große Probleme. In der kurzen Zeit nach unserem ersten Seminar zu diesem Thema im September 2015 haben sich für die Verwaltungspraxis aus der neuen Gesetzgebung und den wachsenden Handlungserfordernissen so viele zusätzliche Fragen ergeben, dass eine Neuauflage des Seminars sinnvoll und notwendig ist.
Die neueste BauGB-Änderung durch das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ vom 20. Oktober 2015, die an das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ vom November 2014 anschließen, soll im Einzelnen vorgestellt werden. Der näheren Erläuterung und Diskussion bedarf insbesondere der nunmehr zulässige starke Eingriff in die kommunale Planungshoheit und die Möglichkeit von den Vorschriften des BauGB beinahe vollständig abzuweichen.
Neben der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für die Unterkünfte von Flüchtlingen dürfen die grundlegenden Mindestanforderungen der Brandenburgischen Bauordnung – selbst unter dem aktuellen Zeitdruck – nicht vernachlässigt werden. Denn auch bei kurzfristiger bzw. vorübergehender Unterbringung von Flüchtlingen muss ein angemessenes Sicherheitsniveau, vor allem beim Brandschutz, gewährleistet sein.
Die zuständigen Fachfrauen und Fachmänner der kommunalen Verwaltungen, die auf die skizzierten gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren müssen, sollen im Seminar nützliche und rechtlich fundierte Informationen für Ihr berufliches Engagement erhalten sowie die Möglichkeit zu einem praxisnahen Erfahrungsaustausch bekommen.
Seminarinhalte:
Planungsrechtliche Zulässigkeit nach den BauGB-Novellen 2014 und 2015
Die BauGB-Flüchtlingsnovellen: Überblick, Anwendungsbereich, Begriffe
Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in integrierten Standorten(?)
Art der Nutzung: Unterkunft „Anlage für soziale Zwecke“ oder Wohnen?
Gebietsverträglichkeit und Rücksichtnahmegebot
Einvernehmensregelung und Beteiligung der Naturschutzbehörden (§ 246 Abs. 15 und 16 BauGB)
Zulässigkeit in den festgesetzten Baugebieten, insbesondere Wohn-, Misch- und Gewerbe- und Industriegebieten (§§ 30, 31, § 246 Abs. 10 bis 12 BauGB): Überschreitung TA-Lärm wo ist die Grenze?
Zulässigkeit im nicht beplanten Innenbereich (§§ 34, 246 Abs. 8 BauGB)
Zulässigkeit im Außenbereich: standortabhängig – standortunabhängig (§§ 35, 246 Abs. 9 und 13 BauGB)
Sonderabweichungstatbestand: Eingriff in die kommunale Planungshoheit !? (§ 246 Abs.14 BauGB)
Zulassung durch die höhere Verwaltungsbehörde – wer ist zuständig, wer wird beteiligt, wer entscheidet? (§ 246 Abs. 14 BauGB i.V.m der Brandenburger Baugesetzbuchzuständigkeitsverordnung – BauGBZV vom 15.10.1997)
Rückbauverpflichtungen
Schaffung von Planungsrecht
Bauordnungsrechtliche Regelungen
Definitionen
Gemeinschaftsunterkunft
Wohnung und wohnungsähnliche Nutzung
Beherbergungsbetriebe und Kasernen
Modulbau
Hallen
Zelte
Materielle Anforderungen an Brandschutz
Evakuierung und Rettungswege
Zweiter baulicher Rettungsweg
Anforderung an Bauteile
organisatorische Maßnahmen
Allgemeine bauordnungsrechtliche Anforderungen
Belichtung
Barrierefreiheit
Erschließung
Beispiel: Umbau einer Schule zur Gemeinschaftsunterkunft
Verfahrensrecht
Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen
Erteilung von Abweichungen
Duldung und Befristungen
Nachbarbeteiligung
Maßnahmen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht
Überblick zur aktuellen Rechtsprechung
Entscheidungen der Gerichte zur Duldung
Nachbarklagen
Hinweisschreiben des MIL in Brandenburg
Wie gehen andere Bundesländer mit dem Bauordnungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen um?
Referent(inn)en:
Herr Jörg Finkeldei
, Baudirektor, stellvertretender Referatsleiter Städtebau- und Wohnungsrecht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Herr Göran Schrey
, Kreisverwaltungsrat, Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster, Herzberg
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0016BB
Seminarthema:
Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen in der Praxis
Termin:
11.02.2016; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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