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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0015NW
BauGB+BauO NRW
Unterbringung von Flüchtlingen in NRW: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen
Dipl.-Ing. Michael Joswig, Leitender Kreisbaudirektor, Kreis Soest
Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D., Bonn/Berlin
17.02.2016
Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Die Bereitstellung von Unterkünften für die große Zahl von Flüchtlingen stellt die Kommunen weiterhin vor große Probleme. In den letzten Monaten haben sich für die Verwaltungspraxis aus der neuen Gesetzgebung und den wachsenden Handlungserfordernissen viele zusätzliche Fragen ergeben.
Insbesondere die neuesten BauGB-Änderungen durch das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ vom 20. Oktober 2015, die an das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ vom November 2014 anschließen, bedürfen der näheren Erläuterung und Diskussion.
Neben der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für die Unterkünfte von Flüchtlingen dürfen die grundlegenden Mindestanforderungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen – selbst unter dem aktuellen Zeitdruck – nicht vernachlässigt werden. Denn auch bei kurzfristiger bzw. vorübergehender Unterbringung von Flüchtlingen muss ein angemessenes Sicherheitsniveau, vor allem beim Brandschutz, gewährleistet sein.
Die zuständigen Fachfrauen und Fachmänner der kommunalen Verwaltungen, die auf die skizzierten gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren müssen, sollen im Seminar nützliche und rechtlich fundierte Informationen für Ihr berufliches Engagement erhalten sowie die Möglichkeit zu einem praxisnahen Erfahrungsaustausch bekommen.
Seminarinhalte:
§ 1 Abs. 6 BauGB:
Belange von Flüchtlingen/Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung in der Bauleitplanung
Verhältnis zu anderen Zielen der Bauleitplanung
§ 31 BauGB:
Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden als Allgemeinwohlbelang
Erteilung einer Befreiung
Innenbereich nach § 34 BauGB:
Nutzungsänderungen zulässigerweise errichteter Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude
Änderung von § 34 Abs. 3a BauGB
Außenbereich nach § 35 BauGB:
Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden bebauten Bereichen innerhalb des Siedlungsbereichs erfolgen soll
Änderung von § 35 Abs. 4 BauGB
Gewerbegebiete:
Befreiungsmöglichkeit zugunsten von Aufnahmeeinrichtungen in Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO; auch in Verbindung mit § 34 Abs. 2 BauGB
Änderung von § 246 BauGB
Weitere berührte Vorschriften (u. a.):
§§ 3 ff. BauGB: Verhältnis zu Verfahrensvorschriften BauGB
Zulässigkeit in sonstigen Baugebieten
§ 37 BauGB über Vorhaben des Bundes und der Länder
§§ 13 und 13a BauGB: Bebauungspläne im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren
§ 9 Abs. 2 BauGB: Baurecht auf Zeit
Verhältnis zu den umwelt- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen
Baurechtliche Genehmigungsverfahren für Flüchtlingsunterkünfte
Genehmigungsverfahren einer zentralen Unterbringungseinheit für Flüchtlinge (ZUE) nach § 37 BauGB
Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens bei einer zentralen Unterbringungseinheit für Flüchtlinge
Genehmigungsverfahren für eine zentrale Unterbringungseinheit für Flüchtlinge (ZUE) im Außenbereich (ehemalige Kaserne)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingsunterkünften
Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen
Unterbringung von Flüchtlingen in Beherbergungsstätten
Heimartige Unterbringung von Flüchtlingen
Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen und Zelten
Baulicher Brandschutz bei Flüchtlingsunterkünften nach BauO NRW
Brandschutzanforderungen nach BauO NRW
Flüchtlingsunterkünfte als Sonderbauten
Besondere Brandschutzanforderungen an Turnhallen und Zelte
Aktuelle Erlasslage zur Beurteilung von Flüchtlingsunterkünften in NRW
Erlasse MBWSV zur bauaufsichtlichen Behandlung von Flüchtlingsunterkünften (Nichtbefassungserlasse)
Erlass MBWSV: Stellungnahme der obersten Bauaufsichtsbehörde zu den Empfehlungen der AGBF Bund
Erlass: Anforderung an den Brandschutz bei Unterbringung von Flüchtlingen in Containergebäuden
Immissionsschutzrechtliche Anforderungen für Flüchtlingsunterkünfte
Beurteilung von Flüchtlingsunterkünften nach TA-Lärm
Gebot der Rücksichtnahme nach § 15 BauNVO
Referent(inn)en:
Herr Dipl.-Ing. Michael Joswig
, Leitender Kreisbaudirektor, Leiter der Abteilung „Bauen, Wohnen und Immissionsschutz“, Kreis Soest, Dozent für öffentliches Baurecht Studieninstitut Soest
Herr Prof. Dr. Michael Krautzberger
, Ministerialdirektor a.D., Bonn/Berlin; Honorarprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin und der Technischen Universität Dortmund; Ordentliches Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung; Präsident der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung bis Januar 2013; Kommentator und Verfasser zahlreicher Aufsätze zu aktuellen Themen des Städtebaurechts
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0015NW
Seminarthema:
Unterbringung von Flüchtlingen in NRW: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen
Termin:
17.02.2016; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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