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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0015NW

BauGB+BauO NRW
Unterbringung von Flüchtlingen in NRW: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen

Dipl.-Ing. Michael Joswig, Leitender Kreisbaudirektor, Kreis Soest
Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D., Bonn/Berlin
17.02.2016

Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Die Bereitstellung von Unterkünften für die große Zahl von Flüchtlingen stellt die Kommunen weiterhin vor große Probleme. In den letzten Monaten haben sich für die Verwaltungspraxis aus der neuen Gesetzgebung und den wachsenden Handlungserfordernissen viele zusätzliche Fragen ergeben.

Insbesondere die neuesten BauGB-Änderungen durch das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ vom 20. Oktober 2015, die an das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ vom November 2014 anschließen, bedürfen der näheren Erläuterung und Diskussion.

Neben der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für die Unterkünfte von Flüchtlingen dürfen die grundlegenden Mindestanforderungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen – selbst unter dem aktuellen Zeitdruck – nicht vernachlässigt werden. Denn auch bei kurzfristiger bzw. vorübergehender Unterbringung von Flüchtlingen muss ein angemessenes Sicherheitsniveau, vor allem beim Brandschutz, gewährleistet sein.

Die zuständigen Fachfrauen und Fachmänner der kommunalen Verwaltungen, die auf die skizzierten gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren müssen, sollen im Seminar nützliche und rechtlich fundierte Informationen für Ihr berufliches Engagement erhalten sowie die Möglichkeit zu einem praxisnahen Erfahrungsaustausch bekommen.


Seminarinhalte:
  • § 1 Abs. 6 BauGB:
    • Belange von Flüchtlingen/Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung in der Bauleitplanung
    • Verhältnis zu anderen Zielen der Bauleitplanung
  • § 31 BauGB:
    • Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden als Allgemeinwohlbelang
    • Erteilung einer Befreiung
  • Innenbereich nach § 34 BauGB:
    • Nutzungsänderungen zulässigerweise errichteter Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude
    • Änderung von § 34 Abs. 3a BauGB
  • Außenbereich nach § 35 BauGB:
    • Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden bebauten Bereichen innerhalb des Siedlungsbereichs erfolgen soll
    • Änderung von § 35 Abs. 4 BauGB
  • Gewerbegebiete:
    • Befreiungsmöglichkeit zugunsten von Aufnahmeeinrichtungen in Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO; auch in Verbindung mit § 34 Abs. 2 BauGB
    • Änderung von § 246 BauGB
  • Weitere berührte Vorschriften (u. a.):
    • §§ 3 ff. BauGB: Verhältnis zu Verfahrensvorschriften BauGB
    • Zulässigkeit in sonstigen Baugebieten
    • § 37 BauGB über Vorhaben des Bundes und der Länder
    • §§ 13 und 13a BauGB: Bebauungspläne im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren
    • § 9 Abs. 2 BauGB: Baurecht auf Zeit
    • Verhältnis zu den umwelt- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Baurechtliche Genehmigungsverfahren für Flüchtlingsunterkünfte
    • Genehmigungsverfahren einer zentralen Unterbringungseinheit für Flüchtlinge (ZUE) nach § 37 BauGB
    • Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens bei einer zentralen Unterbringungseinheit für Flüchtlinge
    • Genehmigungsverfahren für eine zentrale Unterbringungseinheit für Flüchtlinge (ZUE) im Außenbereich (ehemalige Kaserne)
  • Bauordnungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingsunterkünften
    • Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen
    • Unterbringung von Flüchtlingen in Beherbergungsstätten
    • Heimartige Unterbringung von Flüchtlingen
    • Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen und Zelten
  • Baulicher Brandschutz bei Flüchtlingsunterkünften nach BauO NRW
    • Brandschutzanforderungen nach BauO NRW
    • Flüchtlingsunterkünfte als Sonderbauten
    • Besondere Brandschutzanforderungen an Turnhallen und Zelte
  • Aktuelle Erlasslage zur Beurteilung von Flüchtlingsunterkünften in NRW
    • Erlasse MBWSV zur bauaufsichtlichen Behandlung von Flüchtlingsunterkünften (Nichtbefassungserlasse)
    • Erlass MBWSV: Stellungnahme der obersten Bauaufsichtsbehörde zu den Empfehlungen der AGBF Bund
    • Erlass: Anforderung an den Brandschutz bei Unterbringung von Flüchtlingen in Containergebäuden
  • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen für Flüchtlingsunterkünfte
    • Beurteilung von Flüchtlingsunterkünften nach TA-Lärm
    • Gebot der Rücksichtnahme nach § 15 BauNVO

Referent(inn)en:

Herr Dipl.-Ing. Michael Joswig, Leitender Kreisbaudirektor, Leiter der Abteilung „Bauen, Wohnen und Immissionsschutz“, Kreis Soest, Dozent für öffentliches Baurecht Studieninstitut Soest

Herr Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D., Bonn/Berlin; Honorarprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin und der Technischen Universität Dortmund; Ordentliches Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung; Präsident der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung bis Januar 2013; Kommentator und Verfasser zahlreicher Aufsätze zu aktuellen Themen des Städtebaurechts

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0015NW

Seminarthema: Unterbringung von Flüchtlingen in NRW: BauGB-Novelle 2015 und bauordnungsrechtliche Anforderungen

Termin: 17.02.2016; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

Ort: Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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