Schnellkontakt:
Telefon: 0331/27344923
E-Mail: info@pafvf.de
Home
Seminare in BB
Seminare in NW
Seminare in MV
Seminare in SN
Seminare in ST
Seminare in TH
PräsenzSeminare
SimulcumSeminare®
InhouseSeminare
Seminarqualität
Seminargebühren
Wir stellen uns vor
Newsletter: Anmeldung
Newsletter: Abmeldung
SeminarArchiv
Kontakt
Seminardetails
<< zurück
Seminardetails:
PräsenzSeminar
0015BB
BauGB+BbgBO: Flüchtlinge
Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: Neue städtebauliche Regelungen und wichtige bauordnungsrechtliche Anforderungen
Jan-Dirk Förster, Ministerialrat, MIL, Land Brandenburg
Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D.
23.09.2015
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Die Bereitstellung von Unterkünften für die aktuell stark wachsende Zahl von Flüchtlingen stellt für viele Kommunen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar.
Die neueste BauGB-Änderung durch das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“, das am 26.11.2014 in Kraft getreten ist, soll auch die Zulassung von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen dort erleichtern, wo dies von den bisher geltenden planungsrechtlichen Vorschriften verhindert wurde: u. a. in Gewerbegebieten und im Außenbereich.
Neben der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für die Unterkünfte von Flüchtlingen sind zudem die Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung zu beachten. Denn auch bei kurzfristiger bzw. vorübergehender Unterbringung von Flüchtlingen muss ein angemessenes Sicherheitsniveau, vor allem beim Brandschutz, gewährleistet sein.
Außerdem kann die Unterbringung eine Nutzungsänderung nicht nur im bauplanungsrechtlichen, sondern auch im bauordnungsrechtlichen Sinne darstellen, die unter Umständen ein formelles Baugenehmigungsverfahren erforderlich macht.
Insbesondere die zuständigen Fachfrauen und Fachmänner der kommunalen Verwaltungen, die auf die skizzierten gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren müssen, sollen in diesem Seminar nützliche und rechtlich fundierte Informationen für Ihr berufliches Engagement erhalten.
Seminarinhalte:
§ 1 Abs. 6 BauGB:
Belange von Flüchtlingen/Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung in der Bauleitplanung
Verhältnis zu anderen Zielen der Bauleitplanung, wie Klimaschutz, Innenentwicklung und …
§ 31 BauGB:
Der Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden als ein Allgemeinwohlbelang – Erteilung einer Befreiung
Innenbereich nach $ 34 BauGB:
Nutzungsänderungen zulässigerweise errichteter Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude in Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen – Änderung von § 34 Abs. 3a BauGB
Außenbereich nach § 35 BauGB:
Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, die der Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden dienen, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden bebauten Bereichen innerhalb des Siedlungsbereichs erfolgen soll – Änderung von § 35 Abs. 4 BauGB
Gewerbegebiete:
Befreiungsmöglichkeit zugunsten von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge/Asylbewerber in Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO; auch in Verbindung mit § 34 Abs. 2 BauGB – Änderung von § 246 BauGB
Weitere berührte Vorschriften (u. a.):
§§ 3 ff. BauGB: Verhältnis zu Verfahrensvorschriften BauGB
Zulässigkeit von Flüchtlingsbauten in sonstigen Baugebieten
§ 37 BauGB über Vorhaben des Bundes und der Länder
§§ 13 und 13a BauGB: Bebauungspläne im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren für Flüchtlingsunterkünfte
§ 9 Abs. 2 BauGB: Baurecht auf Zeit
Verhältnis zu den umwelt- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen …
Landesrecht
Gesetz über die Aufnahme von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Bauordnungsrechtliche Anforderungen und Verfahren
Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)
Mindeststandards der Unterbringung?
§ 3 Abs. 1 Nr.1 BbgBO:
Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden dienen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Schutz für Leben und Gesundheit
§ 12 Abs. 1 BbgBO:
Brandschutz
Rettung von Menschen
§ 29 Abs. 1 und Abs. 3 BbgBO:
Erster und zweiter Rettungsweg
Zulässigkeit der Leiterrettung
§ 40 BbgBO:
Aufenthaltsräume
Ausreichende Grundfläche
Tageslicht, Belüftung
§ 41 BbgBO:
Wohnungen
Ausreichende Größe
Begriff des „Wohnens“
§ 44 BbgBO:
Sonderbauten
Beherbergungsstätten
Heime und sonstige Einrichtungen
Besondere Anforderungen
§ 45 BbgBO
Barrierefreiheit
§ 54 BbgBO
Genehmigungspflichtige Vorhaben
Nutzungsänderung
§ 55 Abs. 12 BbgBO
Genehmigungsfreie Vorhaben
Nutzungsänderung
§ 72 BbgBO
Zustimmung zu Vorhaben öffentlicher Bauherren
Erstaufnahmeeinrichtungen
§ 78 BbgBO
Anpassung bestehender baulicher Anlagen
Referent(inn)en:
Herr Ass. jur. Jan-Dirk Förster
, Ministerialrat, Leiter des Referates "Oberste Bauaufsicht" im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg, Potsdam
Herr Prof. Dr. Michael Krautzberger
, Ministerialdirektor a.D., Bonn/Berlin; Honorarprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin und der Technischen Universität Dortmund; Ordentliches Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung; Präsident der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung bis Januar 2013; Kommentator und Verfasser zahlreicher Aufsätze zu aktuellen Themen des Städtebaurechts
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0015BB
Seminarthema:
Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: Neue städtebauliche Regelungen und wichtige bauordnungsrechtliche Anforderungen
Termin:
23.09.2015; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
Copyright 2015-2024 pafvf - Privatakademie für Verwaltungsfortbildung
Impressum
Datenschutz
AGB
Home