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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0015BB

BauGB+BbgBO: Flüchtlinge
Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: Neue städtebauliche Regelungen und wichtige bauordnungsrechtliche Anforderungen

Jan-Dirk Förster, Ministerialrat, MIL, Land Brandenburg
Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D.
23.09.2015

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Die Bereitstellung von Unterkünften für die aktuell stark wachsende Zahl von Flüchtlingen stellt für viele Kommunen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar.

Die neueste BauGB-Änderung durch das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“, das am 26.11.2014 in Kraft getreten ist, soll auch die Zulassung von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen dort erleichtern, wo dies von den bisher geltenden planungsrechtlichen Vorschriften verhindert wurde: u. a. in Gewerbegebieten und im Außenbereich.

Neben der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für die Unterkünfte von Flüchtlingen sind zudem die Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung zu beachten. Denn auch bei kurzfristiger bzw. vorübergehender Unterbringung von Flüchtlingen muss ein angemessenes Sicherheitsniveau, vor allem beim Brandschutz, gewährleistet sein.

Außerdem kann die Unterbringung eine Nutzungsänderung nicht nur im bauplanungsrechtlichen, sondern auch im bauordnungsrechtlichen Sinne darstellen, die unter Umständen ein formelles Baugenehmigungsverfahren erforderlich macht.

Insbesondere die zuständigen Fachfrauen und Fachmänner der kommunalen Verwaltungen, die auf die skizzierten gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren müssen, sollen in diesem Seminar nützliche und rechtlich fundierte Informationen für Ihr berufliches Engagement erhalten.


Seminarinhalte:
  • § 1 Abs. 6 BauGB:
    • Belange von Flüchtlingen/Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung in der Bauleitplanung
    • Verhältnis zu anderen Zielen der Bauleitplanung, wie Klimaschutz, Innenentwicklung und …
  • § 31 BauGB:
    • Der Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden als ein Allgemeinwohlbelang – Erteilung einer Befreiung
  • Innenbereich nach $ 34 BauGB:
    • Nutzungsänderungen zulässigerweise errichteter Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäude in Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen – Änderung von § 34 Abs. 3a BauGB
  • Außenbereich nach § 35 BauGB:
    • Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, die der Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden dienen, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden bebauten Bereichen innerhalb des Siedlungsbereichs erfolgen soll – Änderung von § 35 Abs. 4 BauGB
  • Gewerbegebiete:
    • Befreiungsmöglichkeit zugunsten von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge/Asylbewerber in Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO; auch in Verbindung mit § 34 Abs. 2 BauGB – Änderung von § 246 BauGB
  • Weitere berührte Vorschriften (u. a.):
    • §§ 3 ff. BauGB: Verhältnis zu Verfahrensvorschriften BauGB
    • Zulässigkeit von Flüchtlingsbauten in sonstigen Baugebieten
    • § 37 BauGB über Vorhaben des Bundes und der Länder
    • §§ 13 und 13a BauGB: Bebauungspläne im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren für Flüchtlingsunterkünfte
    • § 9 Abs. 2 BauGB: Baurecht auf Zeit
    • Verhältnis zu den umwelt- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen …
  • Landesrecht
    • Gesetz über die Aufnahme von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
    • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Bauordnungsrechtliche Anforderungen und Verfahren
    • Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)
  • Mindeststandards der Unterbringung?
  • § 3 Abs. 1 Nr.1 BbgBO:
    • Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbegehrenden dienen
    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Schutz für Leben und Gesundheit
  • § 12 Abs. 1 BbgBO:
    • Brandschutz
    • Rettung von Menschen
  • § 29 Abs. 1 und Abs. 3 BbgBO:
    • Erster und zweiter Rettungsweg
    • Zulässigkeit der Leiterrettung
  • § 40 BbgBO:
    • Aufenthaltsräume
    • Ausreichende Grundfläche
    • Tageslicht, Belüftung
  • § 41 BbgBO:
    • Wohnungen
    • Ausreichende Größe
    • Begriff des „Wohnens“
  • § 44 BbgBO:
    • Sonderbauten
    • Beherbergungsstätten
    • Heime und sonstige Einrichtungen
    • Besondere Anforderungen
  • § 45 BbgBO
    • Barrierefreiheit
  • § 54 BbgBO
    • Genehmigungspflichtige Vorhaben
    • Nutzungsänderung
  • § 55 Abs. 12 BbgBO
    • Genehmigungsfreie Vorhaben
    • Nutzungsänderung
  • § 72 BbgBO
    • Zustimmung zu Vorhaben öffentlicher Bauherren
    • Erstaufnahmeeinrichtungen
  • § 78 BbgBO
    • Anpassung bestehender baulicher Anlagen

Referent(inn)en:

Herr Ass. jur. Jan-Dirk Förster, Ministerialrat, Leiter des Referates "Oberste Bauaufsicht" im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg, Potsdam

Herr Prof. Dr. Michael Krautzberger, Ministerialdirektor a.D., Bonn/Berlin; Honorarprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin und der Technischen Universität Dortmund; Ordentliches Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung; Präsident der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung bis Januar 2013; Kommentator und Verfasser zahlreicher Aufsätze zu aktuellen Themen des Städtebaurechts

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0015BB

Seminarthema: Unterbringung von Flüchtlingen im Land Brandenburg: Neue städtebauliche Regelungen und wichtige bauordnungsrechtliche Anforderungen

Termin: 23.09.2015; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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