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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0014TH
Verkehrssicherung bei Bäumen
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen unter Berücksichtigung des Klimawandels aus juristischer und fachlicher Sicht
Claudia Amelung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Reinhold Janssen, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
20.06.2024
Gotha
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Personenschäden und sogar Todesfälle, verursacht durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume auf Straßen, haben in den letzten Jahren viele Fragen nach dem verantwortlichen Einsatz von Mitarbeiter(innen) in der Baumkontrolle aufgeworfen. Im Zuge des Klimawandels kommen neue Krankheiten und Herausforderungen auf Baumkontrolleure und Baumeigentümer, insbesondere von Bäumen auf / an gewidmeten öffentlich zugänglichen Flächen oder öffentlichen Einrichtungen, zu.
Welche Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind für Baumkontrollen maßgeblich? Welche (insbesondere klimabedingten) Schadsymptome können die Verkehrssicherheit gefährden?
Welche Bedeutung haben Verwaltungs- und FLL-Richtlinien?
Welche Verantwortlichkeiten liegen bei den beauftragten Mitarbeiter(inne)n bzw. ihren Vorgesetzten?
Im Seminar sollen zu diesen und weiteren Fragen hilfreiche Antworten für die Praxis der Baumkontrolle gegeben werden.
Seminarinhalte:
Warum müssen Baumkontrollen durchgeführt werden?
Begriff der Verkehrssicherungspflicht
Allgemeine Rechtsgrundlagen: § 823 BGB, § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG
Differenzierung zwischen zivilrechtlicher und hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung
Bedeutung für die Abstimmung mit anderen Behörden
Bedeutung für die Mitarbeiter(innen)
Entwicklung der Rechtsprechung, der FLL-Richtlinie (3. Aufl., 2020) und weiterer Verwaltungsvorschriften von Bund, Ländern oder Kommunen (z. B. Leitfaden des BMVI zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundeswasserstraßen (3. Aufl., 2020)
Wo und wie müssen Baumkontrollen durchgeführt werden?
An gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen: Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, kommunale Straßen etc.
Nicht
im Wald (§ 14 BWaldG)
Nicht
in der freien Landschaft (§§ 59, 60 BNatSchG) an nicht gewidmeten Straßen und Wegen
Unterschied: visuelle Baumkontrolle – eingehende Baumuntersuchungen
Gibt es besondere Anforderungen für bestimmte Baumarten, für bestimmte Orte, beispielsweise Parkplätze etc.?
Dokumentation der Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen
Veranlassung und Dokumentation der Maßnahmen, die bei der Baumkontrolle als notwendig angesehen wurden
Welche Rechtsfolgen können sich für Mitarbeiter(innen) und Vorgesetzte ergeben?
Haftung der Mitarbeiter(innen) gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber (Regress) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verstoß gegen Vorschriften des Naturschutzrechts)
Verantwortlichkeit für Straftaten (insbesondere: Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Organisationsverschulden und Haftung von verantwortlichen Vorgesetzten
Anforderungen an die Durchführung der Baumkontrolle
Wichtige Neuerungen in den "FLL-Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“ (3. Ausgabe 2020)
Ersterfassung, Regel-Kontrollintervalle
Kurze Einführung in die Baumbiologie
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels
Massariakrankheit bei Platanen
Leckstellenkrankheit(en) bei Rosskastanien
(ggf. Buchenkomplexkrankheit)
Eschensterben
(ggf. Rußrindenkrankheit)
Eichenprozessionsspinner
Biber
etc.
Referent(inn)en:
Frau Dipl.-Ing. Claudia Amelung
, von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Fachgebiete „Verkehrssicherheit von Bäumen“, „Baumpflege“ sowie „Wertermittlung von Freianlagen“, seit 1998 selbstständig mit Niederlassung in Hannover (Sachverständigenbüro Amelung)
Herr Reinhold Janssen
, Leiter der Unterabteilung Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; Mitautor des Leitfadens zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundeswasserstraßen; langjähriger Dozent in der Aus- und Fortbildung u. a. von Baumkontrolleuren und leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0014TH
Seminarthema:
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen unter Berücksichtigung des Klimawandels aus juristischer und fachlicher Sicht
Termin:
20.06.2024; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Augustinerkloster Gotha - Herberge -, Jüdenstraße 27, 99867 Gotha
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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