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PräsenzSeminar
0014SN
Wertermittlung
ImmoWertA: Die neuen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV komplettieren die Novellierung des Wertermittlungsrechts
Dipl.-Ing. Ulrike Mennig, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
14.03.2024
Freiberg
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Die Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA) wurden am 20. September 2023 auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz zur Kenntnis genommen. Sie sollen den Ländern als Muster für entsprechende Erlasse der zuständigen obersten Landesbehördendienen dienen. Darüber hinaus werden die ImmoWertA allen in der Wertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.
Nach dem Inkrafttreten der vollständig überarbeiteten Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) am 1. Januar 2022 findet mit dem Ende der Erarbeitung der ImmoWertA die umfassende Novellierung des Wertermittlungsrechts zunächst einmal seinen Abschluss. Die bisher noch auf mehrere unterschiedliche Regelungswerke verteilten Vorschriften zum Wertermittlungsrecht (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006) sind nunmehr weitgehend in überarbeiteter und zum Teil aktualisierter Form Bestandteil von ImmoWertV und ImmoWertA.
Die ImmoWertA erläutern die Vorschriften der ImmoWertV, haben jedoch selbst keinen Regelungscharakter, sondern sollen der einheitlichen Anwendung der ImmoWertV dienen. Sie enthalten ergänzende Hinweise in Form von Empfehlungen, Klarstellungen, Erläuterungen, Tabellen, Workflows, grafischen Darstellungen und Beispielrechnungen zur Anwendung der ImmoWertV.
Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die ImmoWertA zu vermitteln und ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der ImmoWertV zu erläutern. Wesentliche Hinweise der ImmoWertA werden insbesondere im Zusammenhang mit den Regelungen der ImmoWertV vorgestellt und diskutiert. Dabei wird auch auf die für die Praxis relevanten wesentlichen Änderungen eingegangen und immer wieder werden auch wichtige Hinweise für die tägliche Arbeit gegeben. Das Für und Wider einiger kontrovers diskutierter Regelungen soll anhand von Auszügen aus den Stellungnahmen aufgezeigt und diskutiert werden.
Seminarinhalte:
Die neue ImmoWertA im Kontext mit den Regelungen der ImmoWertV
Einleitender Teil
Überblick über die Konzeption des alten und des neuen Wertermittlungsrechts
Gründe und zeitlicher Ablauf der Novellierung
Hinweise zu Aufbau, Anwendung, Aufgabe und Zielsetzung der ImmoWertA
Hinweise zu den zentralen Regelungen in Teil 1 ImmoWertV
Anwendungsbereich
Allgemeine Wertverhältnisse und Wertermittlungsstichtag
Grundstückszustand und Qualitätsstichtag
Einzelne Grundstücksmerkmale (Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer, beitragsrechtlicher Zustand…)
Verfahrensgrundnorm
Hinweise zur Berücksichtigung von allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen
Eignung, Anpassung und Herkunft der Daten
Grundsatz der Modellkonformität
Für die Wertermittlung erforderliche Daten
Allgemeine Hinweise zur Ermittlung und Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Allgemeine Wertverhältnisse und Wertermittlungsstichtag
Wesentliche Hinweise zur Ermittlung von Bodenrichtwerten
Wesentliche Hinweise zur Ermittlung und Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Mindestanforderungen an die Modellbeschreibung…
Wertermittlungsverfahren
Wesentliche Hinweise zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
Objektspezifisch angepasster …
Regionalfaktor
Bodenwertermittlung
Allgemeine Hinweise
Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksfläche
Liquidationsobjekte
Gemeinbedarfsflächen und Wasserflächen
Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
Überblick über einige wesentlichen Regelungen und Hinweise in ImmowertV und ImmoWertA einschließlich der Beispielrechnungen
Referent(inn)en:
Frau Dipl.-Ing. Ulrike Mennig
. Referat SI3 (Allgemeines Städtebaurecht) im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Referat ist u. a. für die Grundstückswertermittlung nach dem Baugesetzbuch zuständig. Frau Mennig hat langjährige Erfahrungen als Dozentin in Seminaren und Konferenzen für verschiedene Institutionen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0014SN
Seminarthema:
ImmoWertA: Die neuen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV komplettieren die Novellierung des Wertermittlungsrechts
Termin:
14.03.2024; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
KRÜGERHAUS, Schlossplatz 3, 09599 Freiberg (Das KRÜGERHAUS befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Schloss Freudenstein, dem Sitz der Dauerausstellung "terra mineralia" der TU Bergakademie Freiberg)
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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