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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0013BB
Verkehrssicherung: Baumkontrolle
Baumkontrollen durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen aus rechtlicher und gutachterlicher Sicht
Prof. Dr. Wolfgang Farke, Präsident OLG Brandbg. a. D.
Andreas Wüstenhagen, ö.b.u.v. Sachverständiger
30.09.2015
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Personenschäden und sogar ein Todesfall, verursacht durch herabfallende Äste auf Straßen, haben aktuell im Land Brandenburg viele Fragen nach dem verantwortlichen Einsatz von Mitarbeiter(innen) in der Baumkontrolle aufgeworfen.
Wie genau sollten die Aufgaben in einer Dienstanweisung geregelt sein?
Welche Qualifikationen müssen die beauftragten Mitarbeiter(innen) haben?
Wo sind die Grenzen ihrer fachlichen Zuständigkeit?
Welche Verantwortung hat der/die einzelne Mitarbeiter(in) und welche Verantwortung bleibt bei der/dem Vorgesetzten und der Behördenleitung?
Im Seminar sollen zu diesen und weiteren Fragen sowohl aus rechtlicher als auch aus gutachterlicher Perspektive hilfreiche Antworten für die Verwaltungspraxis gegeben werden.
Seminarinhalte:
Einführung in die Verkehrssicherungspflicht: ihre Aufgaben, ihre Grenzen
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen im Überblick
Für die die Verkehrssicherheit relevante Versagensarten:
Standsicherheit, Bruchsicherheit, Stamm, Kronenansatz, Hauptkronenstrukturen-Stämmlinge, Nebenäste-Totholz
Ursachen für eine eingeschränkte Verkehrssicherheit:
Nicht fachgerechte Pflanzung, Schlechte Baumschulqualität, Standort, Boden, Stammschutz, Pflege
Nicht fachgerechte Baumpflege:
Schnittführung (zu große Wunden, falsch), Kronenerziehung (zu spät, zu niedrig)
Organisationsfehler:
Zeitpunkt der Durchführung von Maßnahmen (Lichtraumprofil, Erziehung, Aufastungen)
Beschädigung von Bäumen:
Anfahrschäden, Schädigung durch Baumaßnahmen (Medien, Straßenbau, Hochbau), Standortschädigung (Befahren, Parken), Zivilisationsschäden (Salz), Mähschäden
Wetterextreme
Anforderungen an die zeitliche Organisation der Baumkontrolle
Hergebrachte Rechtsprechung
FLL-Baumkontrollrichtlinie
Aktueller Rechtsprechungsstand
Anforderung an die Durchführung der Baumkontrolle
Umsetzung der FLL-Baumkontrollrichtlinie:
Baumbestand und Baumkataster, die Erstkontrolle, die Regelkontrolle
Sichtkontrolle vom Boden aus:
Relevante Schadsymptome, Grenzen der Regelkontrolle
Eingehende Untersuchung:
Einsatz von Hubsteigern / Seilklettertechnik, intensive visuelle Untersuchung, technische Untersuchungsverfahren, Einblicke in baumstatische Grundregeln
Einschaltung eines Sachverständigen
Anforderungen an die erforderlichen Fachkenntnisse
Anforderung an die Dokumentation
Verantwortung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin – Verantwortung der Vorgesetzten
Dienstanweisung
Pflichtgemäße Aufgabenerledigung
Kontrolle und Dienstaufsicht
Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
Haftung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin
Haftung der Vorgesetzen
Haftung der Anstellungskörperschaft
Strafrechtliche Aspekte
Verkehrssicherung bei Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken
Verkehrssicherung im Gemeindewald
Referent(inn)en:
Herr Prof. Dr. Wolfgang Farke
, Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und Vorsitzender Richter a.D. des mit Amtshaftungssachen, insbesondere mit Ersatzansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht befassten 2. Zivilsenats, Brandenburg an der Havel; Herr Prof. Dr. Farke ist u. a. mit der aktuellen Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht in ganz Deutschland vertraut.
Herr Andreas Wüstenhagen
, Diplomgartenbauingenieur; vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün" sowie "Baumchirurgie und Baumpflege", Berlin und Flieth (Uckermark); Mitglied im Gehölzsachverständigen-Verband Brandenburg - Berlin e.V.
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
292,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
112,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
362,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0013BB
Seminarthema:
Baumkontrollen durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen aus rechtlicher und gutachterlicher Sicht
Termin:
30.09.2015; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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