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Seminardetails:
SimulcumSeminar®
0011ST
Wertermittlung
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021
Dipl.-Ing. Ulrike Mennig, langjährig erfahrene Dozentin auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Teil 1:
28.04. - 12.05.2022
Teil 2:
12.05.2022 14:15 Uhr
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
§ 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) ermächtigt die Bundesregierung, „mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte zu erlassen.“
Am 1. Januar 2022 ist die neue ImmoWertV in Kraft getreten. Sie übernimmt wesentliche Grundsätze folgender Regelungswerke:
• ImmoWertV 2010 vom 19.05.2010,
• Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11.01.2011,
• Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05.09.2012,
• Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) vom 20.03.2014
• Ertragswertrichtlinie (EW-RL) vom 15.11.2015,
• Verbliebene Teile der WertR 2006 vom 01.03.2006,
die mit dem Inkrafttreten der ImmoWertV gegenstandslos werden.
Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung soll die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Zusätzlich soll es Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) geben, die derzeit noch in Abstimmung mit den Ländern und Fachverbänden erarbeitet werden.
Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und die neue Struktur der ImmoWertV 2021 zu geben.
Darüber hinaus werden Hintergrundinformationen zur Entstehung der Verordnung und zu den grundsätzlichen Überlegungen für einzelne Regelungen skizziert. Das Seminar greift auch Hinweise aus der Praxis auf und erläutert, wie sie in der neuen Verordnung umgesetzt oder aber auch, warum sie verworfen wurden.
Weiterhin werden auch, sich aus den Regelungen ergebende, wesentliche Anforderungen an die Gutachterausschüsse einerseits und an die Sachverständigen andererseits zum Teil anhand von beispielhaften Erläuterungen herausgearbeitet
Seminarinhalte:
Die neue ImmoWertV im Kontext der Regelungen zum Wertermittlungsrecht
Ein Blick zurück: Konzeption der Regelungen; inhaltliche Herausforderungen der Zusammenführung
Zeitlicher Ablauf der Novellierung
Hinweise zur Anwendung der Verordnung
Kurzer Ausblick zum Aufbau ImmoWertA-Entwurf
Hinweise zum grundsätzlichen Aufbau und Inhalt u.a.
Zentrale Regelungen in Teil I der Verordnung
Hinweise zu Regelungen zur Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und über Regelungen mit grundsätzlichen Anforderungen an die Sachverständigen
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte
Hinweise zur Ermittlung von Bodenrichtwerten und zur Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Einheitliche Regelungen zum Verfahrensablauf
Wertermittlungsverfahren und Verfahrenswahl
Heranziehung und Eignung von Daten
Richtiges Verständnis des Grundsatzes der Modellkonformität
Berücksichtigung von künftigen Änderungen
Unterscheidung zwischen allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen
Grundsätzliche Hinweise zur Wertermittlung bei Rechten und Belastungen, insbesondere Erbbaurecht
Hinweise zu den Anlagen
Hinweise zu weiteren Einzelthemen:
Gesamt- und Restnutzungsdauer
Entwicklungszustand
Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktor
Ertragsverhältnisse
Herstellungskosten / NHK / Regionalfaktoren
Liquidationsobjekte
Hinweise zu Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung
Referent(inn)en:
Frau Dipl.-Ing. Ulrike Mennig
. Frau Mennig hat langjährige Erfahrungen als Dozentin in Seminaren und Konferenzen für verschiedene Institutionen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Teilnahmebescheinigung und gedruckte Seminarunterlagen per Post; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Freischaltung des Videos und Erhalt des Zugangscodes.
242,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
112,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
322,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum SimulcumSeminar®:
Kennziffer:
0011ST
Seminarthema:
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021
Termine:
Teil 1 - Video ist auf der Webseite: 28.04. - 12.05.2022
Teil 2 - Online-Konferenz (ca. 1 Stunde): 12.05.2022, 14:15 Uhr
Anmeldefrist bis:
01.04.2022
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist (siehe oben) möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin (Beginn der Video-Freischaltung) anmelden, sofern es dann noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 2 Wochen vor dem gebuchten Seminartermin (Beginn der Video-Freischaltung) Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>
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