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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0093BB

Sozialrecht
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht
23.03.2023

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

§ 1 SGB II (1): „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ Wie dieser hehre Anspruch in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden kann, wird wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mitbestimmt.

Im Seminar sollen die neuesten Urteile des letzten Jahres sowie die dazugehörigen Grundlagenentscheidungen vorgestellt und diskutiert werden. Die aktuellen Entscheidungen werden dabei, soweit erforderlich, in den Gesamtkontext der bisherigen Rechtsprechung sowie den sich ständig wandelnden rechtlichen Rahmen eingeordnet.


Seminarinhalte:

Die Themenschwerpunkte werden an den jeweils aktuellen Stand angepasst. Es kann daher am Seminartag ggf. eine veränderte Schwerpunktsetzung notwendig sein, die von den nachstehenden Inhalten abweicht
  • Leistungsausschlüsse
    • EU-Ausländer
      • Arbeitnehmer
      • Selbstständige
    • Altersrenten-Bezug
    • Suchtentwöhnung während Freiheitsentzugs
  • Bedarfsgemeinschaft
    • Sozialgeld in zwei Bedarfsgemeinschaften (temporäre BG)
  • Verfahrensrecht
    • § 48 SGB X oder § 45 SGB X
    • Rund um § 41a SGB II
      • Abschließende Feststellung bei K gegen vorläufige Bewilligung
      • Präklusion bei Vorlage der Unterlagen im Berufungsverfahren
    • Rund um § 44 SGB X
    • Forderungseinzug durch BA in gEinrichtung
  • Einkommen
    • Trinkgeld
    • Absetzungen beim Zusammentreffen unterschiedlicher Einkommen
  • Mehrbedarf
    • Fahrt zum Besuch in Haftanstalt
    • Fahrt zur ärztlichen und therapeutischen Behandlung
    • Betriebsstrom einer Gastherme
  • Eingliederungsleistungen
    • Weiterbildungskosten
    • Weiterbildungsprämie
  • BfUH
    • Mietschuldendarlehen
  • Bildung und Teilhabe
    • Klg. Anspruch: Freizeit Jugendcamp „Rebell“
    • Leistungserbringer Anspruch: Freizeit Jugendcamp „Rebell“

Referent(inn)en:

Frau Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel, Vorsitzende des 7. Senats; Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät in Göttingen (Sozialrecht I und II - Systematik, Grundsicherungs- und Sozialversicherungs- speziell Rentenversicherungsrecht); Mitautorin u. a. in den Kommentaren von Eicher/Luik/Harich zum SGB II „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ im BeckVerlag sowie von Maydell/Ruland/Becker, Sozialrechtshandbuch im Nomos Verlag. Sie ist zudem Mitherausgeberin von Knickrehm/Roßbach/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht im Beck-Verlag, Mitherausgeberin des Kommentars von Gagel zu SGB II / SGB III im Beck-Verlag sowie Mitherausgeberin des Kommentars zum SGB XIV im Nomos Verlag; Vorsitzende des Deutschen Sozialrechtsverbandes und Mitglied im Beirat Sozialpolitikforschung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung.

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0093BB

Seminarthema: Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

Termin: 23.03.2023; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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