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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0074BB
Abfallrecht
Die Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschafts-/Abfallrecht im Land Brandenburg (Das Kreislaufwirtschaftsgesetz 2020 - ein Ausblick)
Dr. Dau, Richterin am Verwaltungsgericht Cottbus
Andreas Koark, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Cottbus
23.06.2021
Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts.
Das KrWG wird ergänzt durch eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen, wie die AbfallverzeichnisVerordnung (AVV), die Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV), die Altholzverordnung (AltholzV), die Altölverordnung (AltölV), die Bioabfallverordnung (BioAbfV), die Deponieverordnung (DepV), die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die Klärschlammverordnung (AbfKlärV), die Nachweisverordnung (NachwV), die PCB/PCTAbfallverordnung (PCBAbfallV), die Transportgenehmigungsverordnung (TgV) und die Versatzverordnung (VersatzV).
Zusätzlich zum bundesdeutschen Recht ist das Abfallrecht auch durch europäische Vorschriften, Gesetze der Bundesländer und Satzungen der Kommunen geregelt. Für das Land Brandenburg ist das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) von zentraler Bedeutung.
Nicht nur aufgrund der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung des Umweltschutzes, sondern auch wegen der vielfältigen bundes- und landesrechtlichen Regelungen sehen sich die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen vor besondere Herausforderungen gestellt.
Das Seminar will ihre Arbeit mit praxisnahen Erläuterungen zu ausgewählten abfallrechtlichen Entscheidungen unterstützen.
Darüber hinaus sollen - vor allem für die Rechtsprechung relevante - Änderungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes dargestellt werden.
Seminarinhalte:
Der Abfallbegriff
Abfall
“Der Oldtimer“
“Das Boot“
Glasröhren
Bahnschwellen
Textilien
Grünschnitt
...
Abfall und Boden
Entstehung des Abfalls
Ordnungsgemäße Entsorgung
Verwerten, Ende der Abfalleigenschaft
Beseitigung
Andere Formen der Entsorgung?
Vermischen/Verdünnen/Vergraben/Verbrennen/Wegwerfen
Der Störer
Der Abfallerzeuger
Der Abfallbesitzer
Das Hineinzwingen in den Abfallbesitz
Die Rechtsnachfolge
Die abfallrechtliche Verfügung
Die Bestimmtheit
Abfall im Wald
Abfall auf der grünen Wiese
Abfall als Teil einer illegalen Deponie
Abfall als Teil eines Reifenlagers mit Zu- und Abgängen
Abfall nach Vermischung/Verdünnung
Die tatbestandlichen Voraussetzungen
Die Rechtsfolge (Ermessen/Störerauswahl)
Die Vollstreckung
Der Ausblick – KrWG 2020
Die neuen Begriffe
Die Behandlungs- und Getrenntsammlungspflicht
Die Produktverantwortung
Referent(inn)en:
Frau Dr. Dau
, Richterin der für das Ordnungsrecht zuständigen 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Cottbus
Herr Andreas Koark
, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Cottbus und Vorsitzender Richter der für das Ordnungsrecht zuständigen 3. Kammer
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
292,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
112,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
362,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0074BB
Seminarthema:
Die Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschafts-/Abfallrecht im Land Brandenburg (Das Kreislaufwirtschaftsgesetz 2020 - ein Ausblick)
Termin:
23.06.2021; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort:
Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
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