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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0048BB

Wochenendhäuser im Baurecht
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen an Wochenendhäuser, Datschen und Dauercamper

Jörg Finkeldei, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Heidrun Panning, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
22.11.2018

Potsdam
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Datschen wie in Brandenburg, nämlich etwa 100.000.

Grundsätzlich gilt: Das Dauerwohnen in Wochenendhäusern war und ist nicht zulässig; das galt auch schon vor 1990. Doch viele ältere Besitzer sind schon zu DDR-Zeiten oder während der Wendezeit in die Datsche umgezogen. Und in den letzten Jahren kommt noch hinzu, dass immer mehr Menschen wegen erhöhter Wohnungsmieten ihre Wochenendhäuser oder Campingwagen zu dauerhaften Wohnzwecken umfunktionieren.

Vor diesem Hintergrund sollen im Seminar u. a. folgende für die baubehördliche Verwaltungspraxis wichtige Themen behandelt werden:

• Aktuelle Rechtslage im Land Brandenburg,
• neue Steuerungsmöglichkeiten durch die BauGB-Novelle 2017,
• bauliche Veränderungen und Fragen des Bestandsschutzes,
• Anforderungen an die verkehrliche Erschließung und an die Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und
• die eventuelle Ermöglichung des Dauerwohnens.

Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referent(inn)en weiterleiten werden.


Seminarinhalte:
  • Begriffsbestimmungen, Abgrenzungen und Durchmischungen
    • Wochenendhäuser (§ 10 BauNVO)
    • Ferienhäuser (§ 10 BauNVO)
    • Campingplatzgebiete (§ 10 BauNVO)
    • Wochenendhausplätze (§ 1 BbgCWPV)
    • Kleingartensiedlungen (§ 1 BKleingG)
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit von Wochenendhausgebieten
    • § 30 BauGB / § 34 BauGB / § 35 BauGB
    • Umnutzung von Wochenendhäusern im Außenbereich nach § 35 BauGB
    • Umnutzung von Wochenendhäusern im Innenbereich nach § 34 BauGB
    • Zulässigkeit der Bestandsfestschreibung von Wochenendhäusern oder deren Umnutzung zum Wohnen durch Bebauungspläne nach § 30 BauGB
    • Zulässigkeit der Umnutzung von Wochenendhäusern durch Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB
    • Erfordernis einer gesicherten Erschließung
    • Faktische Wochenendhausgebiete § 34 Abs. 2 BauGB
  • Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten und ihre Grenzen
    • Neue Vorschriften aus der Novelle 2017
    • Bebauungsplan
    • Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB
    • Außenbereichsatzungen
    • Ziele der Raumordnung
    • Natur- und Landschaftsschutz
  • Bauordnungsrecht
    • Anwendbarkeit der Brandenburgischen Bauordnung
    • Schutzziele
    • Genehmigungspflichtige Vorhaben
    • Zuständige Genehmigungsbehörde
    • Bestandsschutz und bauliche Änderungen
    • Genehmigungsfreie Vorhaben
    • Pflichten trotz Genehmigungsfreistellung
  • Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung
    • Anwendungsbereich
    • Schutzziele
    • Inhalt
  • Dauerhaftes Wohnen in Wochenendhäusern oder Campingeinrichtungen
    • Erlass der Obersten Bauaufsicht aus dem Jahr 2005
    • Zulässigkeit der Umnutzung
  • Bauen im Landschaftsschutzgebiet
    • Genehmigungspflichtige Vorhaben
    • Zuständige Behörde
    • Befreiungen
  • Rechtsprechung und Einzelfälle aus dem Kreis der Teilnehmer
    • Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg
    • Entscheidungen der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg
    • Einzelfälle – Beispiele aus dem Kreis der Teilnehmer(innen)
Referent(inn)en:

Herr Jörg Finkeldei, Baudirektor, Leiter des Referats Städtebau- und Wohnungsrecht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

Frau Heidrun Panning, Oberste Bauaufsicht, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0048BB

Seminarthema: Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen an Wochenendhäuser, Datschen und Dauercamper

Termin: 22.11.2018; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Gebäudeensemble der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam; im Innenhof: Haus der Gewerkschaften, Breite Straße 9 A, 14467 Potsdam

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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