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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0016NW

Verkehrssicherung: Baumkontrolle
Baumkontrollen durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen aus rechtlicher und gutachterlicher Sicht

Prof. Dr. Wolfgang Farke, Präsident OLG Brandbg. a. D.
Andreas Wüstenhagen, ö.b.u.v. Sachverständiger
18.02.2016

Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Personenschäden und sogar Todesfälle, verursacht durch herabfallende Äste auf Straßen, haben in den letzten Jahren viele Fragen nach dem verantwortlichen Einsatz von Mitarbeiter(innen) in der Baumkontrolle aufgeworfen.

Welche Anforderungen an die Baumkontrolle bestehen aus rechtlicher und gutachterlicher Sicht?
Welche Qualifikationen müssen die beauftragten Mitarbeiter(innen) haben?
Wo sind die Grenzen ihrer fachlichen Zuständigkeit?.

Im Seminar sollen zu diesen und weiteren Fragen sowohl aus rechtlicher als auch aus gutachterlicher Perspektive hilfreiche Antworten für die Verwaltungspraxis gegeben werden.


Seminarinhalte:
  • Einführung in die Verkehrssicherungspflicht: ihre Aufgaben, ihre Grenzen
  • Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen im Überblick
    • Für die die Verkehrssicherheit relevante Versagensarten:
      Standsicherheit, Bruchsicherheit, Stamm, Kronenansatz, Hauptkronenstrukturen-Stämmlinge, Nebenäste-Totholz
    • Ursachen für eine eingeschränkte Verkehrssicherheit:
      Nicht fachgerechte Pflanzung, Schlechte Baumschulqualität, Standort, Boden, Stammschutz, Pflege
    • Nicht fachgerechte Baumpflege:
      Schnittführung (zu große Wunden, falsch), Kronenerziehung (zu spät, zu niedrig)
    • Organisationsfehler:
      Zeitpunkt der Durchführung von Maßnahmen (Lichtraumprofil, Erziehung, Aufastungen)
    • Beschädigung von Bäumen:
      Anfahrschäden, Schädigung durch Baumaßnahmen (Medien, Straßenbau, Hochbau), Standortschädigung (Befahren, Parken), Zivilisationsschäden (Salz), Mähschäden
    • Wetterextreme
  • Anforderungen an die zeitliche Organisation der Baumkontrolle
    • Hergebrachte Rechtsprechung
    • FLL-Baumkontrollrichtlinie
    • Aktueller Rechtsprechungsstand
  • Anforderung an die Durchführung der Baumkontrolle
    • Umsetzung der FLL-Baumkontrollrichtlinie:
      Baumbestand und Baumkataster, die Erstkontrolle, die Regelkontrolle
    • Sichtkontrolle vom Boden aus:
      Relevante Schadsymptome, Grenzen der Regelkontrolle
    • Eingehende Untersuchung:
      Einsatz von Hubsteigern / Seilklettertechnik, intensive visuelle Untersuchung, technische Untersuchungsverfahren, Einblicke in baumstatische Grundregeln
    • Einschaltung eines Sachverständigen
  • Anforderungen an die erforderlichen Fachkenntnisse
  • Anforderung an die Dokumentation
  • Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
    • Haftung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin
    • Haftung der Vorgesetztene
    • Haftung der Anstellungskörperschaft
    • Strafrechtliche Aspekte
  • Verkehrssicherung bei Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken
  • Verkehrssicherung im Gemeindewald

Referent(inn)en:

Herr Prof. Dr. Wolfgang Farke, Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und Vorsitzender Richter a.D. des mit Amtshaftungssachen, insbesondere mit Ersatzansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht befassten 2. Zivilsenats, Brandenburg an der Havel; Herr Prof. Dr. Farke ist u. a. mit der aktuellen Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht in ganz Deutschland vertraut.

Herr Andreas Wüstenhagen, Diplomgartenbauingenieur; vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün" sowie "Baumchirurgie und Baumpflege", Berlin und Flieth (Uckermark); Vorsitzender des Gehölzsachverständigen-Verbandes Brandenburg - Berlin e.V.

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0016NW

Seminarthema: Baumkontrollen durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen aus rechtlicher und gutachterlicher Sicht

Termin: 18.02.2016; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

Ort: Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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