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Seminardetails
Seminardetails:

PräsenzSeminar

0013ST

Erschließungs- beitragsrecht
Erschließungsbeitragsrecht: Aktuelle Rechtsfragen in der kommunalen Verwaltungspraxis

Dr. Ulrich Becker, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dr. Volker Deppe, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter
a. D.
10.05.2023

Magdeburg
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:   Seminarinformationen herunterladen
Seminarziele:

Im Erschließungsbeitragsrecht gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen. Als Rechtsgrundlage dienen vorrangig §§ 127 - 135 BauGB; darüber hinaus ist nicht kodifiziertes Richterrecht anzuwenden. Das bedeutet, dass man bei der Abrechnung einer Erschließungsanlage die herrschende Rechtsprechung anzuwenden und auszulegen hat. Wenn die zuständigen Sachbearbeiter(innen) hier bei der Erstellung eines Beitragsbescheides etwas übersehen und es dann zu einem Einspruch gegen den Bescheid kommt, kann es für die Kommune langwierig und teuer werden.

Vor diesem Hintergrund sollen im Seminar wichtige Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre und aktuelle Rechtsfragen bei der Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts erläutert werden, die für die kommunale Verwaltungspraxis von besonderer Bedeutung sind.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen/Praxisfälle zum Erschließungsbeitragsrecht per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.


Seminarinhalte:
  • § 242 Abs. 9 BauGB – Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts auf schon bestehende Straßen (Sandpisten)
    • Was ist ein technisches Ausbauprogramm?
    • Ermittlung der örtlichen Ausbaugepflogenheiten
    • Mindestanforderungen an eine vorhandene Straße
    • Vorhandensein auf ganzer Länge
    • Umgang mit Pflasterkassenbeiträgen
  • Anlagenbestimmung im Erschließungsbeitragsrecht (Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise, Ausnahmen)
    • Was ist die natürliche Betrachtungsweise?
    • Behandlung von Stichstraßen
    • Abweichung von der natürlichen Betrachtungsweise aus Rechtsgründen
    • Fallbespiele
  • Die beitragspflichtigen Grundstücke
    • Anlieger- und Hinterliegergrundstücke
    • Tatsächliche und rechtliche Erschließungshindernisse
    • Mehrfacherschließung
  • Probleme mit dem beitragsfähigen Aufwand
    • Nicht beitragsfähige Aufwandspositionen
    • Aufteilung von Aufwandspositionen in beitragsfähig und nicht beitragsfähig

Referent(inn)en:

Herr Dr. Ulrich Becker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei LOH - Rechtsanwälte, Berlin; Fachbuchautor "Erschließungsbeitragsrecht in der kommunalen Praxis" und Mitautor eines Kommentars zum KAG Brandenburg. Von Februar 2011 bis Februar 2021 war Dr. Becker im Nebenamt Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.

Herr Dr. Volker Deppe, Rechtsanwalt, Kanzlei LOH - Rechtsanwälte, Berlin; Vorsitzender Richter der u. a. für das Erschließungsbeitragsrecht zuständigen Kammer am Verwaltungsgericht Potsdam a. D.; Mitautor eines Kommentars zum KAG Brandenburg.

Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere


Anmeldung zum PräsenzSeminar:

Kennziffer: 0013ST

Seminarthema: Erschließungsbeitragsrecht: Aktuelle Rechtsfragen in der kommunalen Verwaltungspraxis

Termin: 10.05.2023; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: IGZ – Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg GmbH,
Standort Haus 3: Mittagsstraße 16p, 39124 Magdeburg

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

Zum Online-Anmeldeformular (empfohlen) >>
Offline-Formular herunterladen, ausdrucken und via Fax/Post zurücksenden >>>

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