SEMINARZIELE:
In keinem anderen
Bundesland gibt es so viele Datschen wie in Brandenburg, nämlich etwa 100.000.
Grundsätzlich
gilt: Das Dauerwohnen in Wochenendhäusern war und ist nicht zulässig; das galt
auch schon vor 1990. Doch viele ältere Besitzer sind schon zu DDR-Zeiten oder
während der Wendezeit in die Datsche umgezogen. Und in den letzten Jahren kommt
noch hinzu, dass immer mehr Menschen wegen erhöhter Wohnungsmieten ihre
Wochenendhäuser oder Campingwagen zu dauerhaften Wohnzwecken umfunktionieren.
Vor diesem Hintergrund
sollen im Seminar u. a. folgende für die baubehördliche Verwaltungspraxis
wichtige Themen behandelt werden:
· Aktuelle Rechtslage im
Land Brandenburg,
· Neue
Anwendungsmöglichkeiten durch den Bauturbo (?)
· Pflichten der
Bauaufsichtsbehörden,
· Steuerungsmöglichkeiten
durch das BauGB,
·
bauliche
Veränderungen und Fragen des Bestandsschutzes,
· Anforderungen an die verkehrliche
Erschließung und an die Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und
· die eventuelle Ermöglichung des Dauerwohnens.
Auch können Sie uns
gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an
„0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die
Referent(inn)en weiterleiten werden.
SEMINARINHALTE:
Begriffsbestimmungen,
Abgrenzungen und Durchmischungen
· Wochenendhäuser (§ 10 BauNVO)
· Ferienhäuser (§ 10 BauNVO)
· Campingplatzgebiete (§ 10 BauNVO)
· Wochenendhausplätze (§ 1 BbgCWPV)
· Kleingartensiedlungen (§ 1 BKleingG)
Planungsrechtliche
Zulässigkeit von Wochenendhausgebieten
· § 30 BauGB / § 34 BauGB / § 35 BauGB bisherige Rechtslage
· § 30 BauGB / § 34 BauGB / § 35 BauGB neue Rechtslage: Bauturbo!
· Umnutzung von Wochenendhäusern im Außenbereich nach § 35 BauGB
· Umnutzung von Wochenendhäusern im Innenbereich nach § 34 BauGB
· Zulässigkeit der Bestandsfestschreibung von Wochenendhäusern oder
deren Umnutzung zum Wohnen durch Bebauungspläne nach § 30 BauGB
· Zulässigkeit der Umnutzung von Wochenendhäusern durch Satzungen nach §
34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB
· Erfordernis einer gesicherten Erschließung
· Faktische Wochenendhausgebiete § 34 Abs. 2 BauGB
Planungsrechtliche
Steuerungsmöglichkeiten und ihre Grenzen
· Bebauungsplan
· Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB
· Außenbereichsatzungen
· Ziele der Raumordnung
· Natur- und Landschaftsschutz
Bauordnungsrecht
· Anwendbarkeit der Brandenburgischen Bauordnung
· Neuerungen in 2026
· Schutzziele
· Genehmigungspflichtige Vorhaben
· Zuständige Genehmigungsbehörde
· Bestandsschutz und bauliche Änderungen
· Genehmigungsfreie Vorhaben
· Pflichten trotz Genehmigungsfreistellung
Brandenburgische Camping- und
Wochenendhausplatz-Verordnung
· Anwendungsbereich
· Schutzziele
· Inhalt
· Stellplätze für Wohnmobile
Dauerhaftes Wohnen in Wochenendhäusern oder
Campingeinrichtungen
· Erlass der Obersten Bauaufsicht aus dem Jahr 2005
· Zulässigkeit der Umnutzung
Bauen im Landschaftsschutzgebiet
· Genehmigungspflichtige
Vorhaben
· Zuständige Behörde
· Befreiungen
Rechtsprechung und Einzelfälle aus dem Kreis der
Teilnehmer(innen)
· Entscheidungen des
Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg
· Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg
· Einzelfälle – Beispiele
aus dem Kreis der Teilnehmer(innen)
REFERENT(INN)EN:
Herr Jörg Finkeldei, Ministerialrat,
Leiter des Referats Städtebaurecht im Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Frau Heidrun Panning, ehemals Oberste
Bauaufsicht (nunmehr zuständig für das
Recht des Wohnungswesens), Ministerium
für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0136BB
Seminarthema: Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche
Anforderungen an Wochenendhäuser, Datschen und Dauercamper – auch unter
Berücksichtigung des „Bauturbos“
Termin: 19.11.2026;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Gebäude der KVBB: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee
5, 14469 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.