SEMINARZIELE:

 

In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Datschen wie in Brandenburg, nämlich etwa 100.000.

 

Grundsätzlich gilt: Das Dauerwohnen in Wochenendhäusern war und ist nicht zulässig; das galt auch schon vor 1990. Doch viele ältere Besitzer sind schon zu DDR-Zeiten oder während der Wendezeit in die Datsche umgezogen. Und in den letzten Jahren kommt noch hinzu, dass immer mehr Menschen wegen erhöhter Wohnungsmieten ihre Wochenendhäuser oder Campingwagen zu dauerhaften Wohnzwecken umfunktionieren.

 

Vor diesem Hintergrund sollen im Seminar u. a. folgende für die baubehördliche Verwaltungspraxis wichtige Themen behandelt werden:

 

·       Aktuelle Rechtslage im Land Brandenburg,

·       Neue Anwendungsmöglichkeiten durch den Bauturbo (?)

·       Pflichten der Bauaufsichtsbehörden,

·       Steuerungsmöglichkeiten durch das BauGB,

·       bauliche Veränderungen und Fragen des Bestandsschutzes,

·       Anforderungen an die verkehrliche Erschließung und an die Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und

·       die eventuelle Ermöglichung des Dauerwohnens.

 

Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referent(inn)en weiterleiten werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Begriffsbestimmungen, Abgrenzungen und Durchmischungen

·       Wochenendhäuser (§ 10 BauNVO)

·       Ferienhäuser (§ 10 BauNVO)

·       Campingplatzgebiete (§ 10 BauNVO)

·       Wochenendhausplätze (§ 1 BbgCWPV)

·       Kleingartensiedlungen (§ 1 BKleingG)

 

Planungsrechtliche Zulässigkeit von Wochenendhausgebieten

·       § 30 BauGB / § 34 BauGB / § 35 BauGB bisherige Rechtslage

·       § 30 BauGB / § 34 BauGB / § 35 BauGB neue Rechtslage: Bauturbo!

·       Umnutzung von Wochenendhäusern im Außenbereich nach § 35 BauGB

·       Umnutzung von Wochenendhäusern im Innenbereich nach § 34 BauGB

·       Zulässigkeit der Bestandsfestschreibung von Wochenendhäusern oder deren Umnutzung zum Wohnen durch Bebauungspläne nach § 30 BauGB

·       Zulässigkeit der Umnutzung von Wochenendhäusern durch Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB

·       Erfordernis einer gesicherten Erschließung

·       Faktische Wochenendhausgebiete § 34 Abs. 2 BauGB

 

Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten und ihre Grenzen

·       Bebauungsplan

·       Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB

·       Außenbereichsatzungen

·       Ziele der Raumordnung

·       Natur- und Landschaftsschutz

 

Bauordnungsrecht

·       Anwendbarkeit der Brandenburgischen Bauordnung

·       Neuerungen in 2026

·       Schutzziele

·       Genehmigungspflichtige Vorhaben

·       Zuständige Genehmigungsbehörde

·       Bestandsschutz und bauliche Änderungen

·       Genehmigungsfreie Vorhaben

·       Pflichten trotz Genehmigungsfreistellung

 

Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung

·       Anwendungsbereich

·       Schutzziele

·       Inhalt

·       Stellplätze für Wohnmobile

 

Dauerhaftes Wohnen in Wochenendhäusern oder Campingeinrichtungen

·       Erlass der Obersten Bauaufsicht aus dem Jahr 2005

·       Zulässigkeit der Umnutzung

 

Bauen im Landschaftsschutzgebiet

·       Genehmigungspflichtige Vorhaben

·       Zuständige Behörde

·       Befreiungen

 

Rechtsprechung und Einzelfälle aus dem Kreis der Teilnehmer(innen)

·       Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg

·       Entscheidungen der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg

·       Einzelfälle – Beispiele aus dem Kreis der Teilnehmer(innen)

 

 

REFERENT(INN)EN:

 

Herr Jörg Finkeldei, Ministerialrat, Leiter des Referats Städtebaurecht im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

 

Frau Heidrun Panning, ehemals Oberste Bauaufsicht (nunmehr zuständig für das Recht des Wohnungswesens), Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

338,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

165,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

395,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer: 0136BB

 

Seminarthema:  Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen an Wochenendhäuser, Datschen und Dauercamper – auch unter Berücksichtigung des „Bauturbos“

 

Termin: 19.11.2026; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Ort: Gebäude der KVBB: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.