SEMINARZIELE:
Personenschäden und
sogar Todesfälle, verursacht durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume
auf Straßen, haben in den letzten Jahren viele Fragen nach dem verantwortlichen
Einsatz von Mitarbeiter(innen) in der Baumkontrolle aufgeworfen.
Welche Anforderungen an
die Verkehrssicherungspflicht sind für die Baumkontrolle maßgeblich?
Welche typischen
Schäden können die Verkehrssicherheit gefährden?
Welche Bedeutung haben
Verwaltungs- und FLL-Richtlinien?
Welche
Verantwortlichkeiten liegen bei den beauftragten Mitarbeiter(inne)n
bzw. ihren Vorgesetzten?
Im Seminar sollen zu
diesen und weiteren Fragen hilfreiche Antworten für die Praxis der
Baumkontrolle gegeben werden.
SEMINARINHALTE:
Warum müssen Baumkontrollen durchgeführt
werden?
·
Begriff der Verkehrssicherungspflicht
·
Allgemeine Rechtsgrundlagen: § 823 BGB, §
839 BGB i. V. m. Art. 34 GG
·
Differenzierung zwischen zivilrechtlicher
und hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung
o
Bedeutung für die Abstimmung mit anderen
Behörden
o
Bedeutung für die Mitarbeiter(innen)
·
Entwicklung der Anforderungen der
Rechtsprechung
·
Entstehung der FLL-Richtlinie im Jahr 2004
und ihre weitere Entwicklung bis zum Jahr 2020
·
Entstehung weiterer Verwaltungsvorschriften
in Ländern und Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.
B. Leitfaden des BMVI zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an
Bundeswasserstraßen (2009, 2013, 2020)
Wo und wie müssen Baumkontrollen durchgeführt
werden?
· An gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen: Autobahnen, Bundesstraßen,
Landesstraßen, kommunale Straßen etc.
· Nicht im Wald (§ 14 BWaldG)
· Nicht in der freien Landschaft (§§ 59, 60 BNatSchG) (an nicht gewidmeten
Straßen und Wegen)
· Kann und muss der Verkehrssicherungspflichtige garantieren, dass keine
Schäden entstehen?
· Optische Kontrolle: Sichtkontrolle im Wege einer schreitenden Kontrolle
vom Boden aus
· Eingehende Untersuchungen? Einsatz von Resistographen?
Ggfs. durch wen?
· Gibt es besondere Anforderungen für bestimmte Baumarten, für bestimmte
Orte, beispielsweise Parkplätze etc.?
· Dokumentation der Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen
· Veranlassung und Dokumentation der Maßnahmen, die bei der Baumkontrolle
als notwendig angesehen wurden
Welche Rechtsfolgen können sich für
Mitarbeiter(innen) und Vorgesetzte ergeben?
· Haftung der Mitarbeiter(innen) gegenüber dem Dienstherrn bzw.
Arbeitgeber (Regress) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
· Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verstoß gegen
Vorschriften des Naturschutzrechts)
· Verantwortlichkeit für Straftaten (insbesondere: Fahrlässige Tötung (§
222 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
· Organisationsverschulden und Haftung von verantwortlichen Vorgesetzten
Anforderungen an die
Durchführung der Baumkontrolle
· Wichtige Neuerungen in den
"FLL-Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur
Überprüfung der Verkehrssicherheit“ (3. Ausgabe 2020)
· Anwendungsbereich, Grunderfassung, Regelkontrollen,
Kontrollintervalle, fachliche Eignung, Dokumentation, Zusatzkontrollen,
fachliche Eignung zur Durchführung von Kontrollen, Grenzen von Regelkontrollen,
eingehende Baumuntersuchungen
· Verkehrssicherungspflicht und Artenschutz
REFERENT:
Herr Reinhold Janssen, LRDir
a. D., bis Juni 2024: Leiter der Unterabteilung Allgemeine
Rechtsangelegenheiten, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; Mitautor des Leitfadens zur
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundeswasserstraßen; langjähriger
Dozent in der Aus- und Fortbildung u. a. von Baumkontrolleuren und leitenden
Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0128BB
Seminarthema: Baumkontrollen im Zuständigkeitsbereich von
Behörden: Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht aus juristischer Sicht
Termin: 26.03.2026;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil
Marquardt)
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.