SEMINARZIELE:
Die Betätigung der
Kommunen außerhalb der eigentlichen Kernverwaltung durch Beteiligungen an
Unternehmen in der Rechtsform des privaten und öffentlichen Rechts sind stetig
gewachsen und aus der kommunalen Welt nicht mehr wegzudenken.
Kommunalwirtschaftliche
Unternehmen, insbesondere in der Rechtsform der GmbH, sind für die
Bereitstellung essenzieller Dienstleistungen wie Wasser- und Energieversorgung,
Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr, Bildung und Sozialleistungen
zuständig. Diese Entwicklung hat auch haushaltswirtschaftlich erhebliche
Konsequenzen für die einzelne Kommune, denn in den kommunalen Beteiligungen
wird häufig genauso viel Geld bewegt wie im Kernhaushalt.
Die Führung, Kontrolle
und Steuerung dieser Unternehmen stellt die Verwaltungen der Gemeinden, Ämter,
Städte und Landkreise sowie die Mandatsträger(innen) und das Führungspersonal
der Unternehmen vor wachsende Herausforderungen, die sich insbesondere aus dem
Zusammenspiel von Kommunalrecht und Gesellschaftsrecht ergeben. Zudem sind die
Interessenlagen zwischen der Trägergemeinde und den Geschäftsführungen und
Vorständen oft unterschiedlich. Um insoweit den Überblick zu behalten, ist ein
Verständnis für das Haftungsregime der GmbH-Geschäftsführung und die Kontroll-
und Informationsrechte des kommunalen Gesellschafters essentiell.
Im Seminar sollen u. a.
die folgenden Fragen sowohl zur Gründung von kommunalwirtschaftlichen
Unternehmen als auch zur Steuerung und Kontrolle bereits bestehender
Unternehmen praxisbezogen erörtert werden:
· Was können kommunale
Unternehmen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben beitragen?
· Welche Anforderungen
ergeben sich aus der Rechtsform der GmbH?
· Welche Vor- und
Nachteile hat diese Rechtsform aus Sicht der Kommune?
· Was ist bei der
Abfassung des Gesellschafts- und des Geschäftsführeranstellungsvertrags zu
beachten? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
· Welche Risiken können
mit der Gründung und Führung kommunaler Unternehmen einhergehen?
· Wie sind die Gremien
des Unternehmens zu besetzen?
· Welche
Einwirkungsmöglichkeiten haben die Stadtverordneten/Gemeindevertreter(innen)?
Auch können Sie uns
gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an
„0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten
werden.
SEMINARINHALTE:
I. Überblick über Rechtsformen kommunaler
Gesellschaften
1.
Organisationsformen kommunalwirtschaftlicher
Unternehmen
·
Kommunaler Eigenbetrieb
·
GmbH / AG
·
Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
·
Zweckverband und interkommunale Zusammenarbeit
2.
Gesellschaftsrechtliche Grundstrukturen und
Organe in der GmbH
·
Geschäftsführung
·
Gesellschafterversammlung
·
Fakultativ Aufsichtsrat
3.
Gründung und Beteiligung
·
Kommunalrechtliche Anforderungen
(Kommunalverfassung, Zustimmungs- und Beschlusslagen)
·
Gesellschaftsrechtliche Mindestanforderungen
(Gesellschaftsvertrag, Organe, Kapitalausstattung)
II. Besetzung der Organe der GmbH und
kommunale Einflussmöglichkeiten
1.
Bestellung kommunaler Vertreter in Organen
·
Auswahl, Bestellung, Abberufung
·
Unvereinbarkeiten und Interessenkollisionen
2.
Gesellschaftsrechtliche Vorgaben
·
Bestellung und Aufgaben von Geschäftsführern
und ggf. Aufsichtsräten
·
Verhältnis kommunaler Vertreter zu
Mitgesellschaftern und privaten Partnern
III. Haftungsregime und rechtliche Pflichten
1.
Geschäftsführung
·
Sorgfaltspflichten (§ 43 GmbHG / § 93 AktG)
·
Haftungsrisiken, Compliance, Vergütung,
D&O-Versicherung
2.
Aufsichtsgremien / Kontrollorgane
·
Überwachungs- und Informationsrechte
·
Delegation an Mandatsträger, Verschwiegenheit
vs. Berichtspflichten
3.
Kommunaler Gesellschafter
·
Rolle der Vertretungskörperschaft
·
Bindung an kommunale Beschlüsse,
Treuepflichten
·
Interessenkonflikte (Doppelrolle Mandatsträger
/ Gesellschaftsorgan)
4.
Typische Haftungsfallen und Konfliktlagen
·
Unterkapitalisierung /
Verlustdeckungspflichten
·
Fehlerhafte Beschlussfassungen
·
Überschreitung des öffentlichen Zwecks
IV. Informations- und Kontrollrechte der
Gesellschafter und der Kommune
1.
Rechte nach GmbHG
2.
Sonderrechte und Zustimmungsvorbehalte in
Satzungen
3.
Berichtspflichten der Geschäftsführung an
kommunale Gremien
4.
Schnittstellen zur kommunalrechtlichen
Informationspflicht und politischen Kontrolle
V. Gesellschafts- und
Geschäftsführeranstellungsvertrag
1.
Besprechung einer Mustersatzung;
Gestaltungsmöglichkeiten
·
Gesellschaftszweck und -gegenstand
·
Zustimmungsvorbehalte und Einflussrechte der
Kommune
·
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung
·
Beschlussfassungen
·
Fakultativer Aufsichtsrat
·
Gewinnverwendung, Verlustausgleich
·
Auflösung und Umstrukturierung
2.
Typische und problembehaftete Klauseln in
Geschäftsführeranstellungsverträgen
·
Vergütung und Nebentätigkeiten
·
Berichtspflichten und Zustimmungserfordernisse
·
Wettbewerbsverbote und Interessenkollisionen
·
Haftung und D&O
REFERENTEN:
Herr Dr. Ansgar Baumgarten, Maîtrise en droit (Paris), LL.M. (King’s College London), Rechtsanwalt, seit 2025 auch als
Notarvertreter in der Kanzlei
LOH Rechtsanwälte, Berlin.
Herr Dr. Ulrich Becker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Verwaltungsrecht, Kanzlei LOH Rechtsanwälte, Berlin. Von Februar 2011 bis
Februar 2021 war er im Nebenamt Richter am Verfassungsgericht des Landes
Brandenburg
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0124BB
Seminarthema: Kommunalwirtschaftliche Unternehmen:
Rechtliche Rahmenbedingungen ihrer Steuerung und Kontrolle aus der Sicht von
Gemeinden, Ämtern, Städten und Landkreisen
Termin: 27.11.2025;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil
Marquardt)
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.