SEMINARZIELE:
Die seit dem 24. Juni
2024 geltende Hundehalteverordnung (HundehV) des
Landes Brandenburg umfasste grundlegende Neuerungen zum ordnungsrechtlichen
Umgang mit gefährlichen Hunden.
Zu den Neuregelungen
zählen insbesondere die Abschaffung des Regelungskonzeptes der Rasselisten. Es
soll vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des
Halters entscheidend sein. Die örtliche Ordnungsbehörde hat in jedem Einzelfall
(z. B. nach einem Biss) die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen.
Wesentlich ist auch die
obligatorische Kennzeichnungspflicht mittels eines Mikrochip-Transponders für
alle Hunde, die älter als acht Wochen sind. Die Anzeigepflicht legt der
Halterin/dem Halter auf, den Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und
Chipnummer bei der Ordnungsbehörde vorzulegen.
Vor dem Hintergrund der
ersten Praxiserfahrungen in den Ordnungsbehörden soll die neue
Hundehalterverordnung anhand typischer konkreter Anwendungsfälle behandelt und
so eine Sicherheit für den künftigen Vollzug vermittelt werden. An einem
Sachverhalt wird eine konkrete Ordnungsverfügung erläutert.
Unabhängig von den
spezifischen Anforderungen der Hundehalterverordnung sollen auch die
allgemeinen Anforderungen an den korrekten Vollzug des Ordnungsrechts in den
Kommunen erläutert werden. Wegen der breit gefächerten rechtlichen Grundlagen
sind die Anforderungen besonders hoch. Neben dem materiellen Ordnungsrecht sind
u. a. die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des
Vollstreckungsgesetzes zu beachten.
Das MIK plant eine
Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die mit in den Blick genommen wird.
Auch können Sie uns
gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an
„0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten
werden.
SEMINARINHALTE:
Inhalte der neuen Hundehalterverordnung
· Halten und Führen von Hunden
· Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht
· Leinenpflicht und Maulkorbzwang
· Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen
· Halten und Führen gefährlicher Hunde
· Erlaubnisverfahren für gefährliche Hunde
· Übergangsregelungen
Vollzug der Hundehalterverordnung
· Untersagung der Hundehaltung
· Überlassung und Tötung von Hunden
· Sicherstellung und Gewahrsamsbegründung
· Allgemeine Anordnungen zur Hundehaltung, wie Grundstückssicherung
Die Ordnungsverfügung an praktischen
Beispielfällen
· Bestimmtheit der Anordnungen
· Definition der Gefahr
· Begründungsumfang
· Vollstreckungsmaßnahmen und Ihre Androhung
· Sofortige Vollziehung
· Sofortvollzug durch Vollstreckung
Rechtsschutz
· Aussetzung der Vollziehung
· Widerspruchsverfahren
· Vorbereitung der Verwaltungsakte im Klageverfahren
Verfahren des Vollzuges
· Anwendung von Zwangsmaßnahmen
· Standardmaßnahmen nach dem OBG
· Durchsetzung der Chippflicht
· Vollzugshilfeverfahren durch die Polizei
· Ordnungswidrigkeitenverfahren
· Hundesteuer und Ordnungsrecht
REFERENT:
Herr Göran Schrey, Amtsdirektor des Amtes
Plessa; bis Ende 2016 als Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht,
Umwelt und Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster tätig
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0121BB
Seminarthema: Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg:
Praxiserfahrungen der Ordnungsbehörden nach einem Jahr
Termin: 20.11.2025;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil
Marquardt)
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.