SEMINARZIELE:

 

Die seit dem 24. Juni 2024 geltende Hundehalteverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg umfasste grundlegende Neuerungen zum ordnungsrechtlichen Umgang mit gefährlichen Hunden.

 

Zu den Neuregelungen zählen insbesondere die Abschaffung des Regelungskonzeptes der Rasselisten. Es soll vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein. Die örtliche Ordnungsbehörde hat in jedem Einzelfall (z. B. nach einem Biss) die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen.

 

Wesentlich ist auch die obligatorische Kennzeichnungspflicht mittels eines Mikrochip-Transponders für alle Hunde, die älter als acht Wochen sind. Die Anzeigepflicht legt der Halterin/dem Halter auf, den Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer bei der Ordnungsbehörde vorzulegen.

 

Vor dem Hintergrund der ersten Praxiserfahrungen in den Ordnungsbehörden soll die neue Hundehalterverordnung anhand typischer konkreter Anwendungsfälle behandelt und so eine Sicherheit für den künftigen Vollzug vermittelt werden. An einem Sachverhalt wird eine konkrete Ordnungsverfügung erläutert.

 

Unabhängig von den spezifischen Anforderungen der Hundehalterverordnung sollen auch die allgemeinen Anforderungen an den korrekten Vollzug des Ordnungsrechts in den Kommunen erläutert werden. Wegen der breit gefächerten rechtlichen Grundlagen sind die Anforderungen besonders hoch. Neben dem materiellen Ordnungsrecht sind u. a. die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Vollstreckungsgesetzes zu beachten.

Das MIK plant eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die mit in den Blick genommen wird.

 

Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Inhalte der neuen Hundehalterverordnung

·       Halten und Führen von Hunden

·       Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht

·       Leinenpflicht und Maulkorbzwang

·       Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen

·       Halten und Führen gefährlicher Hunde

·       Erlaubnisverfahren für gefährliche Hunde

·       Übergangsregelungen

 

Vollzug der Hundehalterverordnung

·       Untersagung der Hundehaltung

·       Überlassung und Tötung von Hunden

·       Sicherstellung und Gewahrsamsbegründung

·       Allgemeine Anordnungen zur Hundehaltung, wie Grundstückssicherung

 

Die Ordnungsverfügung an praktischen Beispielfällen

·       Bestimmtheit der Anordnungen

·       Definition der Gefahr

·       Begründungsumfang

·       Vollstreckungsmaßnahmen und Ihre Androhung

·       Sofortige Vollziehung

·       Sofortvollzug durch Vollstreckung

 

Rechtsschutz

·       Aussetzung der Vollziehung

·       Widerspruchsverfahren

·       Vorbereitung der Verwaltungsakte im Klageverfahren

 

Verfahren des Vollzuges

·       Anwendung von Zwangsmaßnahmen

·       Standardmaßnahmen nach dem OBG

·       Durchsetzung der Chippflicht

·       Vollzugshilfeverfahren durch die Polizei

·       Ordnungswidrigkeitenverfahren

·       Hundesteuer und Ordnungsrecht

 

 

REFERENT:

 

Herr Göran Schrey, Amtsdirektor des Amtes Plessa; bis Ende 2016 als Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster tätig

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

382,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0121BB

 

Seminarthema:  Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg: Praxiserfahrungen der Ordnungsbehörden nach einem Jahr

 

Termin: 20.11.2025; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.