SEMINARZIELE:

 

In § 61 BbgBO sind zahlreiche genehmigungsfreie Vorhaben aufgeführt. Die Genehmigungsfreiheit bezieht sich aber nur auf die eigentliche Baugenehmigung. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, zum Beispiel das Planungsrecht und das gemeindliche Satzungsrecht, das Abstandsflächenrecht und gegebenenfalls Denkmalrecht und Naturschutzrecht. Wenn Abweichungen von den vorgenannten Vorschriften erforderlich werden, entsteht in der Regel eine Genehmigungspflicht.

 

Theoretisch liegt die Klärung dieser Genehmigungsverfahren in der Verantwortung des Bauherrn, aber in der Praxis wendet er sich mit seinem Anliegen an die zuständige Gemeinde.

 

Das Seminar will die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter(innen) bei den komplizierten Genehmigungsfragen unterstützen, die sich aus der Genehmigungsfreiheit in Kombination mit der Berücksichtigung sonstiger Rechtsvorschriften ergeben. Zielgruppe sind aber auch Mitarbeiter(innen), die für den Vollzug in den unteren Bauaufsichtsbehörden, dort vor allem in den rechtlichen Bauaufsichten, tätig sind.

 

Mehrfach wurde von Seminarteilnehmer(inne)n in den vergangenen Jahren angeregt, konkrete Hilfen für den baurechtlichen Vollzug, einschließlich der Bescheidtechnik, zu vermitteln. Dem soll in diesem Seminar u. a. mit einer Reihe von Praxisbeispielen entsprochen werden. Hier wird aus einer konkreten Sachlage ein Verwaltungsverfahren bis hin zur Ordnungsverfügung entwickelt.

 

Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Materielles Bauordnungsrecht

·       Begriff der baulichen Anlage

·       Definition Gebäude, Aufenthaltsraum, Geländeoberfläche 

·       Allg. materielle Anforderungen (Gebäudeklassen, Abstandsflächenrecht, Erschließung)

 

Baugenehmigungsfreiheit nach § 61 BbgBO

·       Abgrenzung zum § 60 Vorrang anderer Gestattungsverfahren

·       Allg. Voraussetzungen der Genehmigungsfreiheit (Bsp.: Bescheinigung der Genehmigungsfreiheit, Kumulierung von Vorhaben)

·       Beispiele für genehmigungsfreie Vorhaben

 

Bestandschutz

·       Aktiver und passiver Bestandschutz mit Blick auf die Bauten aus DDR-Zeiten

·       Zeitraum der Nutzungswiederaufnahme

 

Bauaufsichtliche Maßnahmen

·       Gemeindliche Befugnisse nach § 58 Abs. 6 BbgBO

·       Baueinstellung

·       Nutzungsuntersagung

·       Beseitigungsverfügung

·       Anpassung baulicher Anlagen

·       Bescheidtechnik und Vollstreckungsmaßnahmen anhand konkreter Fallkonstellationen

 

 

REFERENT:

 

Herr Göran Schrey, Amtsdirektor des Amtes Plessa; bis Ende 2016 als Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster tätig

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

382,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0113BB

 

Seminarthema:  Genehmigungsfreie Vorhaben nach § 61 BbgBO: Anforderungen an den baurechtlichen Vollzug durch amtsfreie Gemeinden und Ämter

 

Termin: 09.04.2025; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.