SEMINARZIELE:

 

Mit dem „Gesetz zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften“ vom 30. Juni 2022 hat der Landesgesetzgeber u. a. die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz geändert. Durch die gesetzlichen Änderungen erhalten die Landkreise die Möglichkeit, rückwirkend unwirksame Sätze für die Kreisumlage zu heilen.

 

Diese für die Verwaltungspraxis bedeutsame Neuerung wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die im Seminar erörtert werden sollen. Dabei sind auch Hinweise aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom September 2021) zu berücksichtigen.

 

Außerdem sollen Fragen zur notwendigen Ermittlung des gemeindlichen Finanzbedarfs vor Festsetzung der Kreisumlage und zur differenzierten Kreisumlage behandelt werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

·       Neue Rechtsprechung zur Kreisumlage seit 2020

 

·       Herangehensweise zur Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs im Vorfeld der Festsetzung des Kreisumlagesatzes

 

·       Die neue Heilungsvorschrift des § 65 Abs. 5 KVerf

 

·       Fragen im Zusammenhang mit differenzierten Kreisumlagen

 

 

REFERENT:

 

Herr Dr. Ulrich Becker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei LOH - Rechtsanwälte, Berlin. Von Februar 2011 bis Februar 2021 war er im Nebenamt Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

268,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

  98,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

348,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer: 0088BB

 

Seminarthema: Kreisumlage: Aktuelle Rechtsprechung, rückwirkende Heilung des Kreisumlagesatzes und differenzierte Kreisumlage

 

Termin: 12.10.2022; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Ort: Kulturscheune Marquardt, Fahrländer Str. 1c, 14476 Potsdam (Ortsteil Marquardt)

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.