SEMINARZIELE:

 

§ 1 SGB II (1): „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten

ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“

Wie dieser hehre Anspruch in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden kann, wird wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mitbestimmt.

 

Im Seminar sollen die neuesten Urteile des letzten Jahres sowie die dazugehörigen Grundlagenentscheidungen vorgestellt und diskutiert werden. Die aktuellen Entscheidungen werden dabei, soweit erforderlich, in den Gesamtkontext der bisherigen Rechtsprechung sowie den sich ständig wandelnden rechtlichen Rahmen eingeordnet.

 

Da Frau Prof. Sabine Knickrehm in den Ruhestand wechselt, ist es die letztmalige Möglichkeit, die hoch angesehene Referentin in diesem seit 2015 jährlich aktualisierten Seminar zu erleben.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Die nachfolgenden Themenschwerpunkte werden ergänzt um eine ausführliche Darstellung und Besprechung der neuesten – und zum Teil noch nicht veröffentlichten – Entscheidungen des 4. und 7. Senats.  

Es kann daher am Seminartag ggf. eine veränderte Schwerpunktsetzung notwendig sein, die von den nachstehenden Inhalten abweicht.

 

Leistungsausschlüsse

·       Altersrentnerin

·       Ausländer

o   gewöhnlicher Aufenthalt

o   Art. 8 EMRK

·       Studierende

o   BAföG - Rückausnahme

o   BAföG - fehlender BAföG-Bezug

 

Verfahrensrecht

·       Rund um die vorläufige Entscheidung - § 44 ff SGB X im Verhältnis zu § 41a SGB II

·       Verjährungsfrist

·       Klage gegen Aufrechnungsentscheidung

 

Einkommen

·       aus Photovoltaikanlage zu 1)

·       aus Photovoltaikanlage zu 2)

·       Jahressonderzahlung/Steuernachzahlung r

·       Privilegierung Betriebsrente/Covid-Bedarfe

 

Erstattungsanspruch

·       Bund gegen zKT

·       Vw-Kosten im HKR-Verfahren

 

Datenschutzgrundverordnung

 

Ausblick

·       Verfassungsmäßigkeit der Höhe im Jahr 2022 (Sitzung am 2.12.2025)?

·       Zum Abschied: 20 Jahre SGB II - Wo kommen wir her und wo geht es hin?

 

 

REFERENTIN:

 

Frau Prof. Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel, Vorsitzende des 7. und 11. Senats; Honorarprofessorin an der Juristischen Fakultät in Göttingen (Sozialrecht I und II - Systematik, Grundsicherungs- und Sozialversicherungs- speziell Rentenversicherungsrecht); Mitautorin u. a. in den Kommentaren von Luik/Harich zum SGB II „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ im Beck-Verlag sowie von Maydell/Ruland/Becker, Sozialrechtshandbuch im Nomos Verlag. Sie ist zudem Mitherausgeberin von Knickrehm/Roßbach/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht im Beck-Verlag, Mitherausgeberin des Kommentars Beck-OGK-Gagel zu SGB II / SGB III / SGB XII sowie Mitherausgeberin des Kommentars zum SGB XIV im Nomos Verlag; Vorsitzende des Deutschen Sozialrechtsverbandes und Mitglied im Beirat Sozialpolitikforschung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung.

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

382,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0070NW

 

Seminarthema:  Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

 

Termin: 06.11.2025; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.