SEMINARZIELE:

 

Bei öffentlichen Straßen sind die jeweiligen staatlichen oder kommunalen Träger der Baulast dafür verantwortlich, dass ihre Bauwerke allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören nicht nur die Fahrbahn und der Straßenunterbau, sondern u. a. auch die Brücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützwände und Durchlässe sowie Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken.

 

In Deutschland gibt es ca. 140.000 Straßenbrücken, die regelmäßig geprüft und unterhalten werden müssen. Für die zuständigen Baulastträger ist dies eine große Herausforderung, zumal viele dieser Brücken inzwischen in die Jahre gekommen sind und heute nur noch begrenzt den Belastungen des stark angewachsenen Personen- und Güterverkehrs genügen. Aktuell hat auch der Teileinsturz der Carolabrücke am 11.09.2024 zu einer öffentlichen Diskussion darüber geführt, ob alle Brücken ausreichend überprüft und Mängel rechtzeitig beseitigt werden.

 

Das Unterlassen erforderlicher Begutachtungen bzw. Unterhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen zu einem Organisationsverschulden führen und bei Personenschäden kommt auch eine persönliche Haftung der verantwortlichen Amtsträger zivil- und strafrechtlich in Betracht.

 

Im Seminar sollen die rechtlichen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht und die dafür notwendigen Brückenprüfungen erläutert und an Beispielen aus der Praxis verdeutlicht werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Verkehrssicherungspflicht aus juristischer Sicht

·       Zivilrechtliche Folgen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

o   Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gem. § 823 BGB

o   Verkehrssicherungspflicht bei Bauwerken gem. § 836 BGB

-      Verkehrssicherungspflicht bei Brücken am Beispiel Hessenwegbrücke

-      Umkehr der Beweislast

-      Schlussfolgerungen aus der Beweislastumkehr

o   Verkehrssicherungspflicht als Amtspflicht gem. § 839 BGB, Art. 34 GG

o   Organisatorische Überlegungen zur Aufgabenwahrnehmung

-      durch verwaltungseigene Bedienstete

-      durch Vergabe an Dritte

-      zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen (z. B. kürzere Kontrollintervalle, eingehendere Untersuchungen und Begutachtungen durch spezialisierte Ingenieure etc.)

·       Strafrechtliche Folgen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

o   Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

o   Fahrlässige Körperverletzung gem. §229 StGB

o   Baugefährdung gem. § 319 StGB

 

Verkehrssicherungspflicht aus technischer Sicht

·       Prüfvorschriften, z. B. DIN 1076

·       Dokumentation der Bauwerksprüfung

·       Verfügbarkeit der Ergebnisse

·       Rolle des Baubestandswerks

·       Analyse vorliegender Ergebnisse (z. B. Standards, Materialeigenschaften, Lastannahmen, Risiken …)

·       Erkenntnisgewinn und Schlussfolgerungen aus Schadensfällen eigener oder anderer Verwaltungen (Baugleiche Bauwerke)

 

Resümee – Schlussfolgerungen aus juristischer und technischer Sicht

·       Basis: regelmäßige Überprüfung der baulichen Anlagen anhand aktueller Erkenntnisse

·       Bei festgestellten Mängeln Begegnung durch z.B. kürzere Kontrollintervalle, intensivere und sorgfältigere Untersuchungen, Gewichtsreduzierungen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrbahneinengungen, Verbot für bestimmte Fahrzeuge, etwa Kettenfahrzeuge, Lkw’s (Gigaliner) etc., Verbot der Nutzung von Brücken durch Kraftfahrzeuge etc., Kontrolle der Einhaltung der getroffenen Verkehrsregelungen etc.

 

 

REFERENT:

 

Herr Reinhold Janssen, bis Juni 2024: Leiter der Unterabteilung Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; langjähriger Dozent in der Aus- und Fortbildung u. a. von leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

 

Frau Katrin Schneider, Leiterin der Unterabteilung Technik, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; langjährige Dozentin in der Aus- und Fortbildung u. a. von leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

382,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0067NW

 

Seminarthema: Kontrolle von Straßenbrücken durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht aus juristischer und technischer Sicht

 

Termin: 27.03.2025; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Website.