SEMINARZIELE:
Bei
öffentlichen Straßen sind die jeweiligen staatlichen oder kommunalen Träger der
Baulast dafür verantwortlich, dass ihre Bauwerke allen Anforderungen der
Sicherheit und Ordnung genügen. Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen,
Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören nicht
nur die Fahrbahn und der Straßenunterbau, sondern u. a. auch die Brücken,
Tunnel, Trogbauwerke, Stützwände und Durchlässe sowie Lärmschutzwände und
Verkehrszeichenbrücken.
In
Deutschland gibt es ca. 140.000 Straßenbrücken, die regelmäßig geprüft und
unterhalten werden müssen. Für die zuständigen Baulastträger ist dies eine
große Herausforderung, zumal viele dieser Brücken inzwischen in die Jahre
gekommen sind und heute nur noch begrenzt den Belastungen des stark
angewachsenen Personen- und Güterverkehrs genügen. Aktuell hat auch der
Teileinsturz der Carolabrücke am 11.09.2024 zu einer öffentlichen Diskussion
darüber geführt, ob alle Brücken ausreichend überprüft und Mängel rechtzeitig
beseitigt werden.
Das
Unterlassen erforderlicher Begutachtungen bzw. Unterhaltungsmaßnahmen kann
unter Umständen zu einem Organisationsverschulden führen und bei
Personenschäden kommt auch eine persönliche Haftung der verantwortlichen
Amtsträger zivil- und strafrechtlich in Betracht.
Im
Seminar sollen die rechtlichen Anforderungen
an die Verkehrssicherungspflicht und die dafür notwendigen
Brückenprüfungen erläutert und an Beispielen aus der Praxis verdeutlicht
werden.
SEMINARINHALTE:
Verkehrssicherungspflicht aus juristischer
Sicht
·
Zivilrechtliche Folgen der Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht
o Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gem. § 823
BGB
o Verkehrssicherungspflicht bei Bauwerken gem. § 836 BGB
-
Verkehrssicherungspflicht bei Brücken am
Beispiel Hessenwegbrücke
-
Umkehr der Beweislast
-
Schlussfolgerungen aus der Beweislastumkehr
o Verkehrssicherungspflicht als Amtspflicht gem. § 839 BGB, Art. 34 GG
o Organisatorische Überlegungen zur Aufgabenwahrnehmung
-
durch verwaltungseigene Bedienstete
-
durch Vergabe an Dritte
-
zur
Umsetzung der notwendigen Maßnahmen (z. B. kürzere Kontrollintervalle,
eingehendere Untersuchungen und Begutachtungen durch spezialisierte Ingenieure
etc.)
·
Strafrechtliche Folgen der Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht
o Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB
o Fahrlässige Körperverletzung gem. §229 StGB
o Baugefährdung gem. §
319 StGB
Verkehrssicherungspflicht aus technischer Sicht
·
Prüfvorschriften, z. B. DIN 1076
·
Dokumentation der Bauwerksprüfung
·
Verfügbarkeit der Ergebnisse
·
Rolle des Baubestandswerks
·
Analyse vorliegender Ergebnisse (z. B. Standards, Materialeigenschaften,
Lastannahmen, Risiken …)
·
Erkenntnisgewinn und Schlussfolgerungen aus
Schadensfällen eigener oder anderer Verwaltungen (Baugleiche Bauwerke)
Resümee – Schlussfolgerungen aus juristischer und technischer Sicht
·
Basis: regelmäßige Überprüfung der
baulichen Anlagen anhand aktueller Erkenntnisse
·
Bei festgestellten Mängeln Begegnung durch
z.B. kürzere Kontrollintervalle, intensivere und sorgfältigere Untersuchungen,
Gewichtsreduzierungen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrbahneinengungen,
Verbot für bestimmte Fahrzeuge, etwa Kettenfahrzeuge, Lkw’s (Gigaliner) etc.,
Verbot der Nutzung von Brücken durch Kraftfahrzeuge etc., Kontrolle der
Einhaltung der getroffenen Verkehrsregelungen etc.
REFERENT:
Herr Reinhold Janssen, bis Juni 2024: Leiter der Unterabteilung Allgemeine
Rechtsangelegenheiten, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn;
langjähriger Dozent in der Aus- und Fortbildung u. a. von leitenden
Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
Frau Katrin Schneider,
Leiterin der Unterabteilung Technik, Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt, Bonn; langjährige Dozentin in der Aus- und Fortbildung u. a. von
leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die
Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern,
Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und
wird von uns nicht angeboten.)
Eine
Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung
des Seminars.
322,00
EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00
EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende
382,00
EUR (USt-frei) für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer:
0067NW
Seminarthema: Kontrolle von Straßenbrücken durch Behördenmitarbeiter(innen):
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht aus juristischer und technischer
Sicht
Termin: 27.03.2025;
10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund
Anmelde- und
Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2
Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über
die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen
über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor
dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze
gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu
erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem
gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per
E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben
und unten auf dieser Website.