SEMINARZIELE:

 

Personenschäden und sogar Todesfälle, verursacht durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume auf Straßen, haben in den letzten Jahren viele Fragen nach dem verantwortlichen Einsatz von Mitarbeiter(innen) in der Baumkontrolle aufgeworfen.

 

Welche Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind für die Baumkontrolle maßgeblich?

Welche typischen Schäden können die Verkehrssicherheit gefährden?

Welche Bedeutung haben Verwaltungs- und FLL-Richtlinien?

Welche Verantwortlichkeiten liegen bei den beauftragten Mitarbeiter(inne)n bzw. ihren Vorgesetzten?

 

Im Seminar sollen zu diesen und weiteren Fragen hilfreiche Antworten für die Praxis der Baumkontrolle gegeben werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Warum müssen Baumkontrollen durchgeführt werden?

·       Begriff der Verkehrssicherungspflicht

·       Allgemeine Rechtsgrundlagen: § 823 BGB, § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG

·       Differenzierung zwischen zivilrechtlicher und hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung

o   Bedeutung für die Abstimmung mit anderen Behörden

o   Bedeutung für die Mitarbeiter(innen)

·       Entwicklung der Anforderungen der Rechtsprechung

·       Entstehung der FLL-Richtlinie im Jahr 2004 und ihre weitere Entwicklung bis zum Jahr 2020

·       Entstehung weiterer Verwaltungsvorschriften in Ländern und Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Leitfaden des BMVI zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundeswasserstraßen (2009, 2013, 2020)

 

Wo und wie müssen Baumkontrollen durchgeführt werden?

·       An gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen: Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, kommunale Straßen etc.

·       Nicht im Wald (§ 14 BWaldG)

·       Nicht in der freien Landschaft (§§ 59, 60 BNatSchG) an nicht gewidmeten Straßen und Wegen

·       Kann und muss der Verkehrssicherungspflichtige garantieren, dass keine Schäden entstehen?

·       Optische Kontrolle: Sichtkontrolle im Wege einer schreitenden Kontrolle vom Boden aus

·       Eingehende Untersuchungen? Einsatz von Resistographen? Ggfs. durch wen?

·       Gibt es besondere Anforderungen für bestimmte Baumarten, für bestimmte Orte, beispielsweise Parkplätze etc.?

·       Dokumentation der Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen

·       Veranlassung und Dokumentation der Maßnahmen, die bei der Baumkontrolle als notwendig angesehen wurden

 

Welche Rechtsfolgen können sich für Mitarbeiter(innen) und Vorgesetzte ergeben?

·       Haftung der Mitarbeiter(innen) gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber (Regress) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

·       Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verstoß gegen Vorschriften des Naturschutzrechts)

·       Verantwortlichkeit für Straftaten (insbesondere: Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

·       Organisationsverschulden und Haftung von verantwortlichen Vorgesetzten

 

Anforderungen an die Durchführung der Baumkontrolle

·       Wichtige Neuerungen in den "FLL-Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“ (3. Ausgabe 2020)

·       Ersterfassung, Regel-Kontrollintervalle

 

 

REFERENT:

 

Herr Reinhold Janssen, Leiter der Unterabteilung Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; Mitautor des Leitfadens zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundeswasserstraßen; langjähriger Dozent in der Aus- und Fortbildung u. a. von Baumkontrolleuren und leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

268,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

  98,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

348,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0021MV

 

Seminarthema:  Baumkontrollen durch Behördenmitarbeiter(innen): Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht aus juristischer Sicht

 

Termin: 03.11.2022; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Ort: Haus der Kirche „Sibrand Siegert“, Grüner Winkel 10, 18273 Güstrow

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.