SEMINARZIELE:
§ 35 BauGB hat in den letzten Jahren
wiederholt Veränderungen erfahren, die seine Anwendbarkeit in der Praxis nicht
leichter gemacht haben. So wurden beispielsweise nicht nur die hergebrachten
Grundsätze der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen im
Außenbereich grundlegend geändert, sondern auch neue Privilegierungstatbestände
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Auch der neue
Sonderabweichungstatbestand für den Wohnungsbau (sog. „Bau-Turbo“) wird sich
auf das Bauen im Außenbereich auswirken.
Während hiermit eine Fülle von neuen
Rechtsfragen aufgeworfen wird, stellen auch „Klassiker“ die Vollzugsebene immer
wieder vor Herausforderungen:
Wie genau grenze ich
eigentlich den Innenbereich vom Außenbereich ab? Was ist der Unterschied
zwischen einer Splittersiedlung und einem Ortsteil? Welche Bedeutung haben die
öffentlichen Belange bei der Zulässigkeitsprüfung nach § 35 BauGB und was ist
der Unterschied zwischen einem Entgegenstehen und einer Beeinträchtigung? Wann
besteht ein Planerfordernis?
Zu diesen und weiteren
Fragen soll das Seminar Antworten und Denkanstöße liefern, um der
Verwaltungspraxis ein solides Fundament für die Handhabung des § 35 BauGB an
die Hand zu geben.
SEMINARINHALTE:
·
Einordnung des § 35 BauGB
in die Systematik des BauGB
(u.a. Abgrenzung Innen- und Außenbereich;
Innenbereichssatzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB; Grundsatz größtmöglicher
Schonung des Außenbereichs)
·
Privilegierte und sonstige
Vorhaben nach § 35 Absatz 1, 2 und 4 BauGB
(u.a. landwirtschaftliche Betriebe versus
gewerbliche Tierhaltungsanlagen; Begriff der Landwirtschaft § 201 BauGB; Anforderungen an die
Erschließung)
·
Neuerungen im Zusammenhang
mit dem forcierten Ausbau erneuerbarer Energien
(u.a. Neugestaltung
der Regelungen zur Windenergie; neue Privilegierungstatbestände für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Beschleunigungsgebiete)
·
Auswirkungen
des neuen Sonderabweichungstatbestandes für den Wohnungsbau (sog. „Bau-Turbo“)
auf das Bauen im Außenbereich
·
Öffentliche Belange § 35
Absatz 3 BauGB
(u.a. Entgegenstehen versus Beeinträchtigung;
Funktion des Flächennutzungsplans; Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete)
·
Begünstigte Vorhaben nach §
35 Absatz 4 BauGB
·
Außenbereichssatzungen nach
§ 35 Absatz 6 BauGB
REFERENT(INN)EN:
Herr Dipl.-Ing. Ken Gericke, Leiter
des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung in der Landeshauptstadt Magdeburg; langjähriger Dozent in Seminaren am
Institut für Städtebau Berlin u. a. zu Umweltrecht und
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Frau ass. iur. Sandra Harnisch, Oberregierungsrätin, Referat „Städtebaurecht“ im Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0017ST
Seminarthema: § 35
BauGB als „Geheimwaffe“? - Möglichkeiten und Grenzen des Bauens im Außenbereich
Termin: 04.12.2025;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Gebäude der KVSA:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring
2, 39120 Magdeburg
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.