SEMINARZIELE:

 

§ 35 BauGB hat in den letzten Jahren wiederholt Veränderungen erfahren, die seine Anwendbarkeit in der Praxis nicht leichter gemacht haben. So wurden beispielsweise nicht nur die hergebrachten Grundsätze der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich grundlegend geändert, sondern auch neue Privilegierungstatbestände für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Auch der neue Sonderabweichungstatbestand für den Wohnungsbau (sog. „Bau-Turbo“) wird sich auf das Bauen im Außenbereich auswirken.

 

Während hiermit eine Fülle von neuen Rechtsfragen aufgeworfen wird, stellen auch „Klassiker“ die Vollzugsebene immer wieder vor Herausforderungen:

Wie genau grenze ich eigentlich den Innenbereich vom Außenbereich ab? Was ist der Unterschied zwischen einer Splittersiedlung und einem Ortsteil? Welche Bedeutung haben die öffentlichen Belange bei der Zulässigkeitsprüfung nach § 35 BauGB und was ist der Unterschied zwischen einem Entgegenstehen und einer Beeinträchtigung? Wann besteht ein Planerfordernis?

 

Zu diesen und weiteren Fragen soll das Seminar Antworten und Denkanstöße liefern, um der Verwaltungspraxis ein solides Fundament für die Handhabung des § 35 BauGB an die Hand zu geben.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

·         Einordnung des § 35 BauGB in die Systematik des BauGB

(u.a. Abgrenzung Innen- und Außenbereich; Innenbereichssatzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB; Grundsatz größtmöglicher Schonung des Außenbereichs)

 

·         Privilegierte und sonstige Vorhaben nach § 35 Absatz 1, 2 und 4 BauGB

(u.a. landwirtschaftliche Betriebe versus gewerbliche Tierhaltungsanlagen; Begriff der Landwirtschaft § 201 BauGB; Anforderungen an die Erschließung)

 

·         Neuerungen im Zusammenhang mit dem forcierten Ausbau erneuerbarer Energien

(u.a. Neugestaltung der Regelungen zur Windenergie; neue Privilegierungstatbestände für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Beschleunigungsgebiete)

 

·         Auswirkungen des neuen Sonderabweichungstatbestandes für den Wohnungsbau (sog. „Bau-Turbo“) auf das Bauen im Außenbereich

 

·         Öffentliche Belange § 35 Absatz 3 BauGB

(u.a. Entgegenstehen versus Beeinträchtigung; Funktion des Flächennutzungsplans; Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete)

 

·         Begünstigte Vorhaben nach § 35 Absatz 4 BauGB

 

·         Außenbereichssatzungen nach § 35 Absatz 6 BauGB

 

 

REFERENT(INN)EN:

 

Herr Dipl.-Ing. Ken Gericke, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung in der Landeshauptstadt Magdeburg; langjähriger Dozent in Seminaren am Institut für Städtebau Berlin u. a. zu Umweltrecht und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung

 

Frau ass. iur. Sandra Harnisch, Oberregierungsrätin, Referat „Städtebaurecht“ im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

382,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0017ST

 

Seminarthema:  § 35 BauGB als „Geheimwaffe“? - Möglichkeiten und Grenzen des Bauens im Außenbereich

 

Termin: 04.12.2025; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Ort: Gebäude der KVSA: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.